International
Neues EU-Assoziierungsabkommen mit Andorra und San Marino
Der Rat der Europäischen Union hat am 16. Juli 2026 die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines umfassenden Assoziierungsabkommens zwischen der EU sowie Andorra und San Marino genehmigt. Ziel des Abkommens ist eine engere wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit mit den beiden europäischen Kleinstaaten.
Kernpunkt ist die schrittweise Einbindung Andorras und San Marinos in einen homogenen erweiterten EU-Binnenmarkt. Beide Länder verpflichten sich dabei zur Anwendung wesentlicher EU-Regeln sowie zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Für Unternehmen ergeben sich dadurch langfristig bessere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten. Das Abkommen kann insbesondere den Zugang zu Märkten, die Rechtssicherheit sowie die Zusammenarbeit in verschiedenen Wirtschaftsbereichen verbessern.
Auch der Bereich Finanzdienstleistungen ist Bestandteil der Vereinbarung. Der Zugang zum EU-Binnenmarkt in diesem Bereich soll jedoch schrittweise erfolgen und hängt von der erfolgreichen Bewertung der jeweiligen Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen ab.
Darüber hinaus umfasst das Abkommen weitere Kooperationsfelder wie Forschung und Entwicklung, Bildung, Umwelt, Verbraucherschutz und regionale Zusammenarbeit.
Nach der Unterzeichnung muss das Europäische Parlament dem Abkommen noch zustimmen. Erst danach kann der Abschluss des Abkommens endgültig erfolgen.
Hintergrund: Andorra und San Marino sind keine EU-Mitgliedstaaten. Die EU verfolgt mit dem Abkommen das Ziel, die Beziehungen zu europäischen Nachbarstaaten zu vertiefen und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarktes zu sichern.
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(DR)
Stand: 21.07.2026
