Ukraine
Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine abgeschlossen
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Ukraine von 1995 wurde modernisiert. Das neue DBA wird frühestens ab dem 1. Januar 2027 anwendbar sein wird. Wichtige Neuerungen des Abkommens für Unternehmen und Beschäftigte sind
- eine komplexere Arbeitnehmerbesteuerung
- die 183-Tage-Regel und hier die Umstellung vom Kalenderjahr auf Zwölfmonatszeitraum
- die Gleichbehandlung von Beiträgen zur Altersvorsorge
- eine ausdrückliche Regelung für Wegzugsfälle einschließlich eines Step-up-Mechanismus
- der Wechsel von Freistellungs- zur Anrechnungsmethode in bestimmten Fällen der Nichtbesteuerung
Zudem werden Verständigungsverfahren, Informationsaustausch, Amtshilfe und Missbrauchsabwehr gestärkt so die AHK Ukraine.
Stand: 28.09.2026
