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Neue Zollrunde aus den USA: Jetzt 15 statt 10 Prozent

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat am Freitag, den 20. Februar einen Großteil der von US Präsident Donald Trump verhängten Zölle für unrechtmäßig erklärt. Das Urteil bezieht sich auf die Zölle, die auf Grundlage der Notstandsgesetzgebung IEEPA (International Emergency Economic Powers Act) von Trump eingesetzt wurden. Darunter fällt auch der 15-prozentige Zoll auf die meisten EU-Produkte. Trump ⁠habe seine Befugnisse überschritten, urteilte das Gericht. Er habe keine klare Ermächtigung durch den Kongress vorweisen können. Ob Unternehmen bereits gezahlte Zölle zurückerstattet bekommen, blieb offen. Ein automatisierter Prozess ist nicht zu erwarten, stattdessen ein sehr langes neues juristisches Verfahren.

Section 122: Zwischenlösung auf Zeit

US Präsident Trump reagierte umgehend: Noch am selben Tag setzte er einen globalen Zoll von 10 Prozent auf Basis von Section 122 des Trade Act von 1974 wieder in Kraft. Diese Regelung erlaubt Zölle von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage – eine Option, von der US-Präsident Donald Trump nur wenige Stunden nach seiner ersten Ankündigung auch Gebrauch machte. Dieser Zoll soll ab heute (24.02.2026, 06:00 Uhr MST) gelten und betrifft grundsätzlich alle US-Importe aus allen Ländern - soweit keine Ausnahmen greifen. Der Zuschlag soll zusätzlich zu allen bereits bestehenden Zöllen, Steuern, Gebühren, Abgaben und Entgelten gerechnet werden, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Section 122 wurde ursprünglich konzipiert, um Zahlungsbilanzprobleme auf den Devisenmärkten zu bewältigen. Für Zölle wurde sie noch nie verwendet – jetzt aber schon. Laut einem Factsheet des Weißen Hauses gelten weiterhin Ausnahmen für Sektoren, darunter einige strategisch wichtige und sensible Produktgruppen, wie Energie und Energieprodukte, kritische Rohstoffe oder Mineralien, pharmazeutische Produkte, Arzneimittel sowie bestimmte Waren aus den Bereichen Elektronik-, Luft- und Raumfahrt. Außerdem gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des Abkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada in die USA eingeführt werden.
Vom Urteil des Supreme Court unberührt bleiben zudem die bestehenden Zölle nach Abschnitt 232 des Handelsgesetzes von 1962, die US-Präsident Trump unter anderem für Stahl, Aluminium, Kupfer, Holz sowie Automobile und Autoteile einführte. Auch die Zölle wegen sogenannter unlauterer Handelspraktiken nach Abschnitt 301 des Handelsgesetzes von 1974 bleiben weiterhin in Kraft.

Section 301: Trumps nächster Zug im Zollkonflikt?

Trump kündigte an, die Maßnahme 122 später durch dauerhaftere Zölle nach Section 301 zu ersetzen, die jedoch langwierige Untersuchungen erfordern. In einem Beitrag erklärte er, die Regierung werde in den kommenden Monaten „neue und rechtlich zulässige Zölle“ festlegen. Wie groß der Spielraum dafür ist, bleibt jedoch fraglich. Bis zum 22. Juli hätte er Zeit sich hier etwas zu überlegen.

Zum Nachlesen

Präsident Trump unterzeichnete in Folge des Urteils eine Executive Order, welches über Section 122 (Balance of Payments Authority) of the Trade Act of 1974 einen weltweiten Basiszollsatz von 10 Prozent ab dem 24.02 einführen wird. Die hierzugehörige Proclamation und das Fact Sheet finden sich in der Informationsbox zum Download. Am 21.02 wurde dieser Zoll auf 15 Prozent erhöht. Die rechtskräftige Executive Order muss hier noch unterzeichnet werden. Die Änderungen im Unterkapitel III von Kapitel 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) finden sich in Annex I und Annex II ebenfalls zum Download.
Stand: 25.02.2026