EU-Mercosur-Abkommen

Mercosur-Deal nimmt weitere Hürde: Schutzklauseln zugunsten der EU-Landwirtschaft

Das Europäische Parlament hat den Weg für das EU-Mercosur-Abkommen ein weiteres Stück freigemacht: Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Abgeordneten am Dienstag, den 10. Februar für zusätzliche Schutz- und Safeguard-Klauseln zugunsten der europäischen Landwirtschaft. Ein zentraler Schritt für die weitere Umsetzung des Abkommens, das sich derzeit im Ratifizierungsprozess befindet.
Die neue Verordnung legt klare Kriterien fest, unter welchen Bedingungen die Europäische Union bei Marktverwerfungen kurzfristig eingreifen und Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Importe aus den Mercosur-Staaten aussetzen kann, um Schäden für den europäischen Agrarsektor infolge der Handelsliberalisierung mit den Mercosur-Ländern zu verhindern. Damit soll sichergestellt werden, dass Handelsliberalisierung und Marktschutz in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Eingeleitet werden soll eine Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen,
  • wenn die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse, darunter Geflügel, Rindfleisch, Eier, Zitrusfrüchte und Zucker, im Dreijahresdurchschnitt um 5 Prozent steigen (unterhalb der von der Kommission vorgeschlagenen 10 % pro Jahr) und die Einfuhrpreise gleichzeitig um 5 Prozent unter dem jeweiligen inländischen Preis liegen.
  • ein Mitgliedstaat oder repräsentativer Branchenvertretender einen Untersuchungsantrag stellt, um eine ernsthafte Schädigung der betreffenden Branche zu vermeiden
Die EU-Kommission ist künftig außerdem verpflichtet, dem Parlament mindestens alle sechs Monate einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der Einfuhren sensibler Erzeugnisse bewertet werden.
Details finden sich auf den Webseiten des Europäischen Parlaments im angenommenen Text der Bilateralen Schutzklausel in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommens und des EU-MERCOSUR-Interimsabkommens für Handel.
Die nächsten Schritte:
Nach der formellen Annahme durch den Rat wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt in Kraft, sobald das Mercosur-Interimshandelsabkommen wirksam wird. Das könnte schon bald so weit sein – sobald mindestens ein Mercosur-Land sein Ratifizierungsverfahren abgeschlossen hat, hätte die Europäische Kommission die Möglichkeit eine vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Interimshandelsabkommens zu beschließen.
Mercosur sendet also starke Signale an die deutsche Wirtschaft. Entsprechend richten viele Unternehmen ihren Blick nach Mittel- und Südamerika. Es könnte jetzt alles ganz schnell gehen. Doch der Markteintritt erfolgt nicht auf leerem Feld. Deutsche Produkte genießen zwar einen exzellenten Ruf, doch der Wettbewerb aus Asien oder den USA ist deutlich präsenter. Erfolg ist daher kein Automatismus – auch nicht mit den Vorteilen des Mercosur-Abkommens. Gerade in Lateinamerika entscheiden Sympathie und Vertrauen oft eher als Zahlen und Referenzen. Interkulturelles Know-how wird damit für deutsche Unternehmen zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor. Wer mit einer rein deutschen Agenda auftritt, verschenkt Potenzial. Wer kulturelle Unterschiede versteht und gezielt nutzt, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung.
Orientierung bieten unter anderem Formate wie das Online-Briefing „Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen: Was es verspricht – und was jetzt möglich ist“ am 14. April von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr oder Sitzungen des Gesprächskreises Mittel- und Südamerika der IHK Hannover.
Stand: 27.02.2026