IHK-Artikel: USA: FDA oder USDA – Wer macht hier eigentlich was?
Die Food and Drug Administration (FDA) und das U.S. Department of Agriculture (USDA) – dies sind die zwei wichtigsten staatlichen Behörden, die beim Thema Lebensmittelsicherheit in den USA etwas zu sagen haben. Mit dem Alcohol and Tabacco Tax and Trade Bureau (TTB), das über alkoholische Getränke wacht, oder der United States Environmental Protection Agency (EPA), die beim Thema Pestizide involviert ist, gibt es natürlich noch andere wichtige Behörden auf Bundesebene. Aber selbst in diesen Produktbereichen haben FDA oder USDA zumeist noch ein Wort mitzureden. Und ihr Wort ist bindend, nicht nur für US-Unternehmen sondern auch für deutsche Unternehmen, die Lebensmittel in die USA einführen.
Die FDA ist vielen deutschen Unternehmen ein Begriff. Gut und gerne 80 Prozent der Lebensmittel werden nämlich von ihr reguliert: Durch die Bewertung und Durchsetzung von Sicherheitspraktiken für die meisten herkömmlichen Lebensmittel, einschließlich verpackter Lebensmittel, Lebensmittelkonserven, Getränke, abgefülltem Wasser, Tierfutter, Nahrungsergänzungsmittel und einiger anderer Arten von Lebensmitteln, neuer Lebensmittelzutaten und neuer Farbzusätze sowie einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln und der Kontrolle sicherer Herstellungspraktiken macht diese Behörde nun mal das meiste, um Amerikas öffentliche Gesundheit zu schützen und zu fördern.
Die USDA hingegen hat in erster Linie die Aufgabe, die landwirtschaftliche Produktion innerhalb der USA zu fördern und dafür zu sorgen, dass die aus landwirtschaftlichen Ressourcen stammenden Produkte sicher, gesund und ordnungsgemäß sind. Und dabei konzentriert sie sich insbesondere auf kommerzielle Fleisch-, Geflügel- und Eiprodukte.
FDA oder USDA – Wer macht hier eigentlich was?
Ob FDA oder USDA – wer welches Lebensmittel reguliert, hängt ganz grob gesagt davon ab, wie das Lebensmittel verarbeitet wird. Geflügel, Schweinefleisch, Eier – USDA. Marmeladen, Konserven, Mineralwasser oder Nahrungsergänzungsmittel – FDA. Ganz so einfach ist es leider doch nicht.
Die USDA reguliert zwar die meisten Fleischprodukte; Enten, Gänse oder wilde Truthähne werden aber zum Beispiel von der FDA reguliert. Auch Produkte, die weniger als drei Prozent rohes Fleisch, zwei Prozent gekochtes Fleisch oder 30 Prozent Fett haben fallen in den Zuständigkeitsbereich der FDA. Gleiches gilt für die Tiefkühl-Pizza mit Salami – egal wie fett diese ist. Verpackte Lebensmittel sind Angelegenheit der FDA. Fisch und Meeresfrüchte gehören grundsätzlich in den Hoheitsbereich der FDA; nicht aber der Wels – hier entscheidet die USDA. Interessant wird es auch beim Ei: Obwohl Schaleneier von Hühnern, Gänsen & Co. von der FDA überwacht werden, ist die USDA für alle möglichen Eiprodukte zuständig.
Geht es um Getränke, dann muss grundsätzlich zwischen nicht-alkoholischen und alkoholischen Getränken unterschieden werden. Mineralwasser, Obstsäfte, Energy-Drinks – diese Getränke fallen alle in den Zuständigkeitsbereich der FDA. Für die Einfuhr von Weinen, Bieren oder Likören müssen deutsche Herstellungs- oder Handelsbetriebe allerding die Vorschriften des TTB beachten. Es sei denn … der Wein hat weniger als sieben Prozent Alkohol/Volumen – dann muss das Etikett des deutschen Winzerbetriebes den Vorgaben der FDA und nicht denen der USDA genügen. Auch Biere, die aus gemälztem Reiz, Weizen oder anderen Ersatzstoffen für Gerste und Hopfen hergestellt werden, unterliegen nicht den Bestimmungen der TTB-Verordnungen, sondern denen der FDA.
Faustregel für die Praxis
Wenn Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeiten der jeweiligen US-Behörden bestehen, lohnt es sich mit der USDA zu beginnen. Wenn hier keine eindeutige Zuständigkeit festgestellt werden kann, dann werden vermutlich die Regularien der FDA gelten. Welche diese sind finden sich im Code of Federal Regulation (CFR), insbesondere in Title 21 (Food & Drugs) und Titel 27, Subchapter A (Alkohol).
Fit for FDA – Der Weg auf den US-Lebensmittelmarkt
Voraussetzungen für den erfolgreichen Export & die Vermarktung deutscher Produkte
Online-Workshop am 28. April 2026 von 09:30 Uhr – 16:00 Uhr
Deutsche Lebensmittel sind in den USA gefragt – der Export erfordert jedoch einiges an Vorbereitung. US-Standards zur Lebensmittelsicherheit unterscheiden sich deutlich von denen in Europa. Wer in den USA verkaufen will, muss die Anforderungen von FDA, USDA & Co. kennen und erfüllen – von der Registrierung des Unternehmens über Vorschriften für den Import bis hin zur Kennzeichnung. Der Workshop vermittelt kompakt, was Unternehmen wissen und umsetzen müssen, um ihre Produkte erfolgreich und rechtskonform in den USA zu platzieren. Für Details zu dem von dem BMLEH und der IHK Hannover angebotenen Workshop steht der Veranstaltungskalender - Nr. 20078 der IHK Hannover oder Pia-Felicitas Homann, Länderreferentin Nord-, Mittel- und Südamerika, IHK Hannover, Tel.: 0511 3107 289, E-Mail: pia.homann@hannover.ihk.de zur Verfügung.
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Online-Workshop am 28. April 2026 von 09:30 Uhr – 16:00 Uhr
Deutsche Lebensmittel sind in den USA gefragt – der Export erfordert jedoch einiges an Vorbereitung. US-Standards zur Lebensmittelsicherheit unterscheiden sich deutlich von denen in Europa. Wer in den USA verkaufen will, muss die Anforderungen von FDA, USDA & Co. kennen und erfüllen – von der Registrierung des Unternehmens über Vorschriften für den Import bis hin zur Kennzeichnung. Der Workshop vermittelt kompakt, was Unternehmen wissen und umsetzen müssen, um ihre Produkte erfolgreich und rechtskonform in den USA zu platzieren. Für Details zu dem von dem BMLEH und der IHK Hannover angebotenen Workshop steht der Veranstaltungskalender - Nr. 20078 der IHK Hannover oder Pia-Felicitas Homann, Länderreferentin Nord-, Mittel- und Südamerika, IHK Hannover, Tel.: 0511 3107 289, E-Mail: pia.homann@hannover.ihk.de zur Verfügung.
Fitter for FDA! US-Label Compliance für Lebensmittel & Nahrungsergänzungsprodukte
Online-Workshop vom 29. Juni – 1. Juli 2026 jeweils von 08:30 Uhr – 13:30 Uhr
Europäische Kennzeichnungsregelungen für Lebensmitteln haben in den USA keine Gültigkeit. Hier entscheiden Food and Drug Administration (FDA) und United States Department of Agriculture (USDA) darüber, welche Informationen, wo und wie auf den Produkten stehen müssen oder dürfen. Und tatsächlich vertritt die USA hier zum Teil ganz andere Ansichten als Brüssel es tut. Der gemeinsam von BMLEH und IHK Hannover angebotene Online-Workshop bietet deutschen Unternehmen eine umfassende Möglichkeit sich mit den US-amerikanischen Dos and Don‘ts der Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsprodukten auseinanderzusetzen. Details zu Inhalt, Ablauf und Organisation des Workshops steht der Veranstaltungskalender - Nr. 19980 der IHK Hannover oder Pia-Felicitas Homann, Länderreferentin Nord-, Mittel- und Südamerika, IHK Hannover, Tel.: 0511 3107 289, E-Mail: pia.homann@hannover.ihk.de zur Verfügung.
Online-Workshop vom 29. Juni – 1. Juli 2026 jeweils von 08:30 Uhr – 13:30 Uhr
Europäische Kennzeichnungsregelungen für Lebensmitteln haben in den USA keine Gültigkeit. Hier entscheiden Food and Drug Administration (FDA) und United States Department of Agriculture (USDA) darüber, welche Informationen, wo und wie auf den Produkten stehen müssen oder dürfen. Und tatsächlich vertritt die USA hier zum Teil ganz andere Ansichten als Brüssel es tut. Der gemeinsam von BMLEH und IHK Hannover angebotene Online-Workshop bietet deutschen Unternehmen eine umfassende Möglichkeit sich mit den US-amerikanischen Dos and Don‘ts der Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsprodukten auseinanderzusetzen. Details zu Inhalt, Ablauf und Organisation des Workshops steht der Veranstaltungskalender - Nr. 19980 der IHK Hannover oder Pia-Felicitas Homann, Länderreferentin Nord-, Mittel- und Südamerika, IHK Hannover, Tel.: 0511 3107 289, E-Mail: pia.homann@hannover.ihk.de zur Verfügung.
Stand: 21.01.2026
