International
Kenia führt Voranmeldung für Containerfracht ein
Kenia hat zum 3. August 2026 die verpflichtende Voranmeldung von Containerseefrachtsendungen (Advance Cargo Declaration – ACD) eingeführt. Exporteure, Versender oder Spediteure müssen vor der Verladung eine ACD-Referenznummer über die digitale Plattform der Kenya Revenue Authority (KRA) beantragen.
Für die Beantragung sind ein Entwurf des Bill of Lading, die Handelsrechnung, die Frachtrechnung sowie die Ausfuhranmeldung hochzuladen. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die KRA eine 15-stellige ACD-Referenznummer aus, die im endgültigen Bill of Lading anzugeben ist.
Transitgüter, die über Kenia in andere Länder befördert werden, sind von der Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen stellt die Kenya Revenue Authority über ihr ACD-Portal bereit: Kenya Revenue Authority - Customs and Border Control sowie auch Germany Trade & Invest.
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Am 8. Oktober 2026 findet in der IHK Hannover ein Treffen der Arbeitsgruppe Afrika statt: 27. Sitzung der Arbeitsgruppe Afrika
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(DR)
Stand: 01.10.2026
