International
Ghana verschärft Importregeln für Gebrauchtfahrzeuge
Unternehmen, die Gebrauchtfahrzeuge nach Ghana exportieren, müssen sich auf neue Einfuhrvorschriften einstellen. Die Ghana Standards Authority (GSA) führt zum 1. Oktober 2026 verpflichtende Konformitätsanforderungen für Gebrauchtfahrzeuge ein. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt nach Ghana verschifft werden. Bereits vor dem Stichtag versandte Fahrzeuge sind von den neuen Regelungen ausgenommen.
Künftig müssen Gebrauchtfahrzeuge vor dem Export von einer durch die GSA anerkannten Prüforganisation im Ausfuhrland inspiziert werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformance – CoC) ausgestellt. Ohne dieses Zertifikat ist eine Einfuhr nach Ghana nicht mehr möglich. Die Liste der zugelassenen Prüfstellen soll von der ghanaischen Behörde veröffentlicht werden.
Darüber hinaus gelten strengere Anforderungen an den Zustand der Fahrzeuge. Von der Einfuhr ausgeschlossen sind künftig Gebrauchtfahrzeuge mit Hochwasser-, Brand- oder erheblichen Fahrgestellschäden, aus Ersatzteilen zusammengesetzte Fahrzeuge, Fahrzeuge ohne Tachometeranzeige in Kilometern pro Stunde sowie Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind.
Neben den neuen Prüfanforderungen führt die GSA mit dem Vehicle and Dealership Information System (VEDIS) ein elektronisches Register für Importeure, Händler, Hersteller und Montagebetriebe ein. Unternehmen mit Exporten nach Ghana sollten die neuen Vorgaben frühzeitig prüfen und bei künftigen Lieferungen berücksichtigen.
Weitere Informationen finden Sie bei Ghana verschärft Anforderungen für Fahrzeugimporte | Zollbericht | Ghana | Konformitätserfordernisse.
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Am 8. Oktober 2026 findet in der IHK Hannover ein Treffen der Arbeitsgruppe Afrika statt: 27. Sitzung der Arbeitsgruppe Afrika
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(DR)
Stand: 29.09.2026
