Außenwirtschaftsförderung & -Finanzierung
Garantiert sicher: Investitionsschutz für deutsche Unternehmen im Ausland
Deutsche Unternehmen investieren im Ausland – Tendenz steigend. Besonders attraktiv sind die Vereinigten Staaten von Amerika, auf die im Jahr 2023 rund 436 Mrd. Euro – 27 Prozent aller deutschen Direktinvestitionen entfielen. Es folgen Luxemburg, China, das Vereinigte Königreich und Frankreich. Aber auch Brasilien, Singapur, Indien, Mexiko, Tschechien, die Ukraine sowie viele weitere Länder, in denen das politische und wirtschaftliche Umfeld es Unternehmen zwar oft schwerer macht zu investieren, sind interessant. Manche Risiken nimmt man in Kauf – das gehört zum Geschäft. Gegen andere sichert man sich ab. Mit Investitionsgarantien zum Beispiel.
Die Investitionsgarantien des Bundes sollen Unternehmen vor dem unkalkulierbaren Eintritt eines politischen Krisenfalls schützen. Neben Krieg, Revolution oder Aufruhren kann dieser beispielsweise auch durch Konvertierungs- und Transferbeschränkungen oder Enteignungen zustande kommen. Im Schadensfall bietet das Instrument Unternehmen einen Ausgleich für die Vermögensverluste. Darüber hinaus bieten Investitionsgarantien in instabilen Märkten eine wichtige Absicherung, die es ermöglicht, Projekte auch unter schwierigen Rahmenbedingungen weiterzuführen. Auch bei der Finanzierung sind sie von Vorteil: Sie verbessern sowohl die Konditionen als auch den Finanzierungsspielraum, da sie von Banken als werthaltige Sicherheit anerkannt werden.
Ob eine solche Garantie für jedes Investitionsvorhaben im Ausland möglich und sinnvoll ist?
Absicherungsfähig sind in der Tat Investitionen jeglicher Größenordnung: Die Bandbreite im Jahr 2024 begann bei rund 10.000 Euro und endete bei 300 Millionen Euro. Voraussetzungen für die Gewährung einer Garantie gibt es einige – aber mit der Größe des Unternehmens, wie oftmals vermutet, haben sie nichts zu tun. Im letzten Jahr wurde etwa die Hälfte genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt. Bei den Voraussetzungen geht es also eher um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektes, Arbeitsplätze oder Umweltfortschritte in Deutschland und im Zielland. In Deutschland ansässig sollte der Antragsteller sein – schließlich ist es ein Instrument für deutsche Unternehmen. Dann ist die Übernahme einer Investitionsgarantie allerdings auch von einem ausreichenden Rechtsschutz im Anlageland abhängig. Der ist beispielsweise durch bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) (Übersicht) oder ein Abkommen der EU und der EU-Mitgliedsstaaten mit bestimmten Zielländern gewährt. Aber auch die innerstaatliche Rechtsordnung des Investitionslandes kann einen hinreichenden Rechtsschutz gewähren – ein nicht exitstierender Vertrag oder Abkommen ist also längst kein Ausschlusskriterium.
Sinnvoll? Das ist eine wirtschaftliche Abwägung, die letztlich jedes Unternehmen selbst treffen muss. Eine nützliche Orientierung für die Risikobewertung im Zielland bieten die Risikoatlanten von OECD, Euler Hermes, Allianz Trade oder Coface (Verlinkung unter „weitere Informationen“). Die Kosten einer solchen Garantie präsentiert PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die als Mandatar des Bundes für die Investitionsgarantien agieren (Kosten - Investitionsgarantien). Sie ergeben sich grundsätzlich aus einer Bearbeitungsgebühr und einem Garantieentgelt. Die Bearbeitungsgebühr ist einmalig – gebührenfrei bis fünf Millionen Euro, andernfalls 0,05 Prozent auf die Investitionsgarantie. Das Garantieentgelt fällt jährlich auf den Deckungsgegenstand an: 0,5 Prozent auf die Garantie und 0,5 Prozent der gedeckten Erträge.
Ohne bürokratischen Aufwand geht es natürlich nicht. Doch gerade bei Investitionen bis fünf Millionen Euro oder unkritischen Projekten ist das Verfahren der Antragstellung und Berichterstattung inzwischen spürbar einfacher.
Klima ist Ihr Thema? Grüne und innovative Investitionen können zu deutlich attraktiveren Bedingungen abgesichert werden als viele andere Investitionen (siehe Klimastrategie). Afrika ist Ihre Region? Um die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika zu vertiefen hat der Bund in der jüngeren Vergangenheit unterschiedliche Initiativen gestartet und eine Reihe von Verbesserungen in der Außenwirtschaftsförderung beschlossen (siehe Fokus Afrika). Die Ukraine? Über Anträge für auf Basis der jeweiligen Risikosituation im Einzelfall entschieden – und oft positiv (siehe Fokus Ukraine). Kolumbien, Usbekistan, Indonesien oder der Westbalkan ? Auch in diesen sowie einigen weiteren Ländern bietet der Bund vergünstigte Konditionen zur Übernahme von Investitionsgarantien an (siehe Diversifizierungsstrategie).
Ob die Garantien in der Praxis auch wirklich genutzt werden?
Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis gibt es in der Tat viele und in allen Sektoren. Baustoffe in der Ukraine, Halbleiter in Malaysia, Windparks in der Türkei…. Die meisten Garantien werden für Projekte im sonstigen tertiären Sektor vergeben, etwa in der Leder- und Textilindustrie, sowie in der Bauindustrie und der Infrastruktur. Es folgen die Grundstoffgewinnung, Land- und Forstwirtschaft, die Kraftfahrzeugindustrie und der Energiesektor. Bezüglich der Länder liegen die Schwerpunkte überwiegend in Asien und Osteuropa, insbesondere in China, Indien, Russland, der Ukraine und der Türkei. Aber auch in Lateinamerika, etwa in Mexiko, Peru und Kolumbien, werden Investitionsgarantien genutzt. Die Anlässe natürlich projektbezogen. Das Risiko von Kriegen oder der Bruch staatlicher Zusagen, sowie Wechselkursrisiken waren laut Interviews im letzten Jahr jedoch die größten Investitionshemmnisse. Einblicke aus der Praxis liefert der letzte Jahresbericht der Investitionsgarantien (Projektbeispiele - Investitionsgarantien / Investitionsgarantien Jahresbericht 2024).
Stand: 04.02.2026
