EU-Mercosur-Abkommen
EU-Mercosur-Abkommen: 25 Jahre und kein Sprint ins Ziel
Alles schien fast bereits unter Dach und Fach. Nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen zwischen Europa und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay war die Zuversicht groß, dass das wichtige EU-Mercosur-Abkommen nun endlich Wirklichkeit werden würde.
Erst in der vergangenen Woche hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Freihandelsabkommen mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay unterzeichnet. Zuvor hatte eine Mehrheit der 27 EU-Mitgliedstaaten grünes Licht gegeben. Für das Inkrafttreten fehlte also lediglich noch die formale Zustimmung des Europäischen Parlaments. Diese lässt jedoch nun länger auf sich warten als erhofft. In einer Abstimmung am Mittwoch, den 21. Januar, in Straßburg – angesetzt als Testlauf für die tatsächliche Ratifizierung – sprach sich eine knappe Mehrheit der Abgeordneten mit 334 zu 324 Stimmen dafür aus, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Prüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit den EU-Verträgen zu befassen.
Das EU-Mercosur-Abkommen besteht aus zwei Teilen: einem umfassenden Partnerschaftsabkommen und einem Interim-Handelsabkommen. Während das Partnerschaftsabkommen als politischer Teil von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, beschränkt sich das Interim-Handelsabkommen ausschließlich auf den Handel. Es soll bis zum vollständigen Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens als eigenständiges Abkommen gelten und wird als sogenanntes „EU-only-Abkommen“ eingestuft – eine nationale Ratifizierung wäre damit also prinzipiell nicht erforderlich. Für die Kritiker ein Punkt: Sie sehen darin eine Umgehung der nationaler Parlamente. Für die Befürworter eine Möglichkeit: Theoretisch könnte das Abkommen bereits vor dem EuGH-Gutachten vorläufig angewandt werden, wenn die EU-Kommission eine entsprechende Entscheidung träfe.
Mit der Anrufung des EuGH ist die Ratifizierung im Europäischen Parlament jedoch vorerst gestoppt. Die rechtliche Prüfung dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen. Und sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass das Abkommen nicht mit EU-Recht vereinbar ist, wäre eine Änderung notwendig – und der Prozess würde sich zweifelsfrei weiter verzögern.
Der politische Marathon um das EU-Mercosur-Abkommen geht also vorerst weiter – die wirtschaftlichen Chancen aber bleiben auf der Strecke nicht liegen. Für Unternehmen heißt das: warten ja, abschreiben nein. Jetzt gilt es, sich vorzubereiten und den Markt weiter zu sondieren.
Online-Briefing: Das EU-Mercosur Partnerschaftsabkommen – was es verspricht und was jetzt möglich ist.
Die IHK Hannover organisiert am 14. April (14 bis 16 Uhr) eine Online-Briefing, das für Unternehmen die Rahmenbedingungen, Zeithorizont sowie Anwendung und Umsetzung des Abkommens einordnet. Ergänzt wird dies durch einen pointierten Überblick über die einzelnen Märkte und Branchen. Darüber hinaus haben Teilnehmende die Möglichkeit, sich für individuelle digitale Beratungsgespräche mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus Asunción, Buenos Aires, Montevideo und São Paulo anzumelden. Details zu Programm und Anmeldung finden sich auf der Event-Webseite.
Stand: 27.02.2026
