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EU Inc.: Neue europäische Gesellschaftsform – Einführung ab 2027 geplant

Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Einführung einer neuen europäischen Gesellschaftsform („EU Inc.“) vorgelegt. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Die geplante Rechtsform soll als sogenanntes „28. Regime“ die bestehenden nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen ergänzen und insbesondere die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit erleichtern.

Struktur und Gründung der EU Inc.

Die EU Inc. ist als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und eigener Rechtspersönlichkeit konzipiert. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden und erfordert kein Mindeststammkapital. Die Gründung soll vollständig digital erfolgen und innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen sein.
Hierfür ist ein EU-weit einheitliches Online-Formular vorgesehen. Die Registrierung kann entweder über nationale Handelsregister oder über eine zentrale europäische Schnittstelle erfolgen. Standardisierte Satzungen („articles of association“) sollen den Gründungsprozess zusätzlich vereinfachen.
Voraussetzung ist, dass sowohl der rechtliche Sitz als auch die Hauptverwaltung innerhalb der EU liegen. Im Rahmen des sogenannten „Once only“-Prinzips werden die bei der Registrierung erhobenen Daten automatisch an weitere Behörden, etwa Steuer- und Sozialversicherungsträger, übermittelt.

Vorteile im Binnenmarkt

Die EU Inc. soll Unternehmen eine erleichterte Expansion innerhalb des Binnenmarkts ermöglichen. Zweigniederlassungen können künftig mit einem einheitlichen Formular in allen Mitgliedstaaten angemeldet werden. Auch dieser Prozess soll vollständig digital, innerhalb von 48 Stunden und zu Gebühren von maximal 100 Euro erfolgen.
Durch die Vereinheitlichung entfallen zahlreiche bislang bestehende nationale Anforderungen, etwa Übersetzungspflichten, zusätzliche Offenlegungsvorgaben oder notarielle Beurkundungen. Dies soll insbesondere für wachstumsorientierte Unternehmen einen erheblichen administrativen Vorteil darstellen.

Verhältnis zum nationalen Recht

Das materielle Gesellschaftsrecht der EU Inc. soll weitgehend unionsweit harmonisiert werden. Dies betrifft unter anderem Gründung, Organisation, Kapitalstruktur und Auflösung der Gesellschaft.
Für nicht harmonisierte Bereiche bleibt jedoch nationales Recht anwendbar. Dies gilt insbesondere für das Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Auch im Insolvenzrecht ist ein Nebeneinander vorgesehen: Neben nationalen Regelungen enthält der Entwurf ein spezielles, europaweit einheitliches Abwicklungsverfahren für innovative Start-ups. Dieses sieht vereinfachte Voraussetzungen und standardisierte digitale Abläufe vor.
Soweit keine spezifischen Regelungen im Entwurf enthalten sind, greifen weiterhin die jeweiligen nationalen Vorschriften, beispielsweise zur Haftung von Geschäftsführern oder zur Gläubigerstellung.

Weiterer Zeitplan

Nach Vorlage des Entwurfs sollen die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat zeitnah beginnen. Die Europäische Kommission strebt eine Einigung noch im Jahr 2026 an. Erste Gründungen einer EU Inc. könnten somit ab dem Jahr 2027 möglich werden.
Der Europäische Rat hat dem Vorhaben bereits eine hohe Priorität eingeräumt. Die neue Rechtsform richtet sich insbesondere an Start-ups, steht nach aktuellem Stand jedoch grundsätzlich allen Unternehmen offen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Stand: 10.04.2026