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EPR in der EU: Neue Verpackungspflichten für Exporteure: Frankreich als Beispiel
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) gewinnt für exportierende Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten müssen Unternehmen neben zoll-, steuer- und produktrechtlichen Vorgaben auch prüfen, ob für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zusätzliche umweltrechtliche Pflichten im Zielland bestehen. Die Verpackungs-Compliance ist dadurch ein weiterer Faktor im europäischen Vertrieb und Marktzugang.
EPR als Thema im EU-Export
Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) werden die Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle europaweit weiterentwickelt. Ein wesentliches Element ist die Stärkung der erweiterten Herstellerverantwortung.
Dabei geht es nicht ausschließlich um den physischen Hersteller einer Verpackung. Entscheidend ist vielmehr, welcher Akteur Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem Mitgliedstaat auf den Markt bringt und damit als EPR-Verantwortlicher („Producer“) im Sinne der jeweiligen nationalen Regelungen gilt.
Für exportierende Unternehmen bedeutet dies: Verpackungsverantwortung kann auch dann entstehen, wenn Produkte in andere EU-Länder geliefert werden.
Unternehmen sollten daher insbesondere prüfen:
- in welche Länder verpackte Produkte geliefert werden,
- welche Rolle sie in der jeweiligen Lieferkette einnehmen,
- ob im Zielland eine Registrierung oder Meldung erforderlich ist,
- welche Verpackungsmengen erfasst und gemeldet werden müssen.
Besonders relevant ist dies bei Direktlieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten. Liefert ein Unternehmen verpackte Produkte unmittelbar an Endkunden im Ausland, kann es – abhängig von der nationalen Regelung und der konkreten Vertriebsstruktur – selbst als EPR-Verantwortlicher gelten. Daraus können beispielsweise Pflichten zur Registrierung, Mengenmeldung und finanziellen Beteiligung an Rücknahmesystemen entstehen.
Die praktische Umsetzung unterscheidet sich weiterhin von Land zu Land. Unternehmen mit regelmäßigen Exportaktivitäten sollten daher ihre Lieferketten und Verpackungsströme frühzeitig überprüfen.
Frankreich als aktuelles Beispiel
Frankreich verfügt bereits über ein umfassendes System der erweiterten Herstellerverantwortung (Responsabilité Élargie du Producteur – REP).
Zum 1. Juli 2026 wurde dort ein neuer EPR-Bereich für industrielle und gewerbliche Verpackungen eingeführt. Betroffen können insbesondere Unternehmen sein, die verpackte Produkte direkt an industrielle oder gewerbliche Kunden in Frankreich liefern.
In diesen Fällen kann das ausländische Unternehmen als EPR-Verantwortlicher gelten und verpflichtet sein, sich einem zugelassenen Rücknahmesystem anzuschließen sowie die in Frankreich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen zu melden.
Für den neuen Bereich wurden unter anderem Rücknahmesysteme CITEO Pro, Léko Pro, Twiice zugelassen.
Wird die Ware hingegen über einen französischen Vertriebspartner oder Händler verkauft, hängt die Verantwortlichkeit von der konkreten Liefer- und Vertriebsstruktur ab.
Unterstützung durch die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs)
Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung von EPR-Anforderungen in den jeweiligen Zielmärkten. Sie beraten zu landesspezifischen Vorgaben, unterstützen bei Reporting- und Registrierungsprozessen und helfen Unternehmen dabei, ihre Verpackungs-Compliance im Ausland effizient umzusetzen.
Gerne vermitteln wir interessierten Unternehmen den passenden Ansprechpartner innerhalb des AHK-Netzwerks.
Was sollten exportierende Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen mit EU-weiten Lieferbeziehungen sollten ihre Verpackungs-Compliance regelmäßig überprüfen:
- Welche Verpackungen werden in welche Länder geliefert?
- Wer gilt im jeweiligen Zielland als EPR-Verantwortlicher?
- Welche Registrierungen und Meldungen sind erforderlich?
- Sind die notwendigen Verpackungsdaten intern verfügbar?
Eine frühzeitige Prüfung hilft, Compliance-Risiken zu vermeiden und regulatorische Anforderungen effizient in bestehende Exportprozesse zu integrieren.
Weiterführende Orientierung für Unternehmen
Einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Verpackungsregelungen in Europa bietet die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) in ihrer Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa – Eine Übersicht der nationalen Umsetzung“. Die Veröffentlichung gibt Unternehmen eine Orientierung zu den jeweiligen nationalen Anforderungen, beispielsweise dazu, wer den verpackungsrechtlichen Regelungen unterliegt, welche Verpackungen erfasst sind und welche Melde- oder Kennzeichnungspflichten bestehen.
Da sich die Anforderungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten laufend weiterentwickeln und die Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) weitere Anpassungen mit sich bringt, ersetzt die Broschüre keine individuelle Prüfung der jeweiligen Länderanforderungen. Eine umfassende Aktualisierung ist für 2027 vorgesehen.
Zur ersten Einordnung der Anforderungen im europäischen Geschäft kann die Broschüre jedoch eine hilfreiche Grundlage sein.
Weitere Informationen unter:
- Packaging waste - Environment - European Commission
- AHK Frankreich Umweltreporting und Compliance
- Umgang mit Verpackungen_Homepage.pdf
(DR)
Stand: 07.07.2026
