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Arbeitnehmerentsendung: Erleichterungen bei A1-Bescheinigung

Ein lange überfälliger Schritt zur Entbürokratisierung grenzüberschreitender Arbeit in Europa soll bevorstehen. Rat und Europäisches Parlament haben sich im Rahmen der Trilogverhandlungen auf zentrale Elemente einer Reform zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme verständigt.
Im Mittelpunkt steht eine Entlastung bei der sogenannten A1-Bescheinigung im Zusammenhang mit Dienst- und Geschäftsreisen. Künftig soll für sehr kurze berufliche Tätigkeiten von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen im EU-Ausland kein A1-Nachweis mehr erforderlich sein. In diesen Fällen entfällt die A1-Pflicht grundsätzlich mit Ausnahme des Bausektors, in dem weiterhin gesonderte Regelungen gelten sollen.
Weitere Informationen finden Sie auf der DIHK-Website.
Stand: 05.05.2026