Algerien
Algerien: Neue Vorgabe für Importabwicklung
Am 14. Mai 2026 hat die algerische Zentralbank eine neue Vorgabe für Importabwicklung eingeführt. Die Mitteilung Nr. 01/ DGC/2026 der Zentralbank besagt, dass künftig jede Einfuhr von Waren an eine vorherige Bankdomizilierung gebunden ist und somit der Versand erst nach Registrierung der Importtransaktion bei einer zugelassenen Bank möglich wird.
Amira Baltic-Supukovic von Germany Trade and Invest (GTAI) rät Exporteuren daher, folgendes zu beachten:
- Sicherstellung, dass das Datum auf Transport- und Versanddokumenten nach dem Datum der Bankdomizilierung liegt
- den Versand erst nach erfolgter Domizilierung zu veranlassen
- eine enge Abstimmung mit dem algerischen Geschäftspartner, um Verzögerungen oder Zurückweisungen zu vermeiden.
Wird die Ware vor der Domizilierung versendet, dürfen algerische Banken den Vorgang grundsätzlich nicht akzeptieren.
Stand: 15.06.2026
