Ägypten
Ägypten – ACI System befristet erleichtert
Angesichts der kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Iran hat Ägyptens Zollverwaltung indirekte Transitsendungen von der Pflicht zur Beantragung der Sendungsidentifikationsnummer ACID im Rahmen des ACI‑Systems temporär befreit.
Amira Baltic-Supukovic, Zollreferentin bei GTAI informiert, dass die Regelung für folgende indirekte Transitsendungen gilt:
- Waren, die das ägyptische Staatsgebiet auf dem Landweg durchqueren
- Waren, die über ägyptische Seehäfen eintreffen oder diese verlassen
- Waren, deren endgültiger Bestimmungsort außerhalb Ägyptens liegt.
Diese Maßnahme ist insbesondere für Transitsendungen durch Ägypten vorgesehen, die aus den Golfstaaten kommen oder für die Golfstaaten bestimmt sind und über die ägyptischen Häfen Nuweiba, Ain Sokhna und Safaga geleitet werden.
Die Maßnahme ist befristet auf drei Monate und gilt bereits ab dem 9. März 2026.
Stand: 10.04.2026
