Umwelt
DIHK-Merkblatt zur neuen Ökodesign-Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung (2024/1781) ist Teil der Sustainable Product Initiative des Green Deals der Europäischen Union. Mit der Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation - ESPR) werden Ökodesignanforderungen festgelegt, die für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Produkten erfüllt werden müssen. Grundsätzlich gilt die ESPR für fast alle physischen Waren. Dazu gehören nach dem ersten Arbeitsplan aus dem Jahr 2025 unter anderem Eisen, Stahl und Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen und Chemikalien.
Ziel ist, die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten zu verbessern. Produkte sollen langlebiger, reparier- und recyclebar werden, einen höheren Rezyklatanteil enthalten, ihren Gesamt-CO₂- und Umweltfußabdruck reduzieren und mit einem Digitalem Produktpass (DPP) mehr Transparenz über Herkunft und Lebenszyklus bieten. Durch die Verordnung werden Anforderungen eingeführt, die die Nachhaltigkeit über den gesamten Produktzyklus hinweg verbessern sollen.
Stand: 26.02.2026
