Umwelt

Kabinett beschließt Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ist vom Bundeskabinett im Februar 2026 beschlossen worden. Das Gesetz ergänzt die neue europäische Verpackungsverordnung und löst das bisherige Verpackungsgesetz ab. Zur europäischen Verpackungsverordnung informiert ein DIHK-Merkblatt.
Das Gesetz sieht unter anderem folgende Änderungen vor: Zulassungspflicht für alle Hersteller und Organisationen, Hersteller müssen Maßnahmen zur Abfallvermeidung durchführen und Stärkung des Recyclings.
Stand: 11.03.2026