Umwelt

DIHK fordert Nachbesserungen bei der EU-Verpackungsverordnung

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer fordert in einem Maßnahmenpapier zur Packaging and Packaging Waste Regulation - EU-Verordnung 2025/40 Nachbesserungen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sehen sich mit einem hohen bürokratischen Aufwand durch Dokumentations-, Registrierungs- und Nachweispflichten konfrontiert.
Die wichtigsten Maßnahmen:
  • Dokumentations- und Nachweispflichten müssen einfacher und bei den Unternehmen angesiedelt werden, die über die notwendigen Informationen verfügen.
  • Registrierungen, Nachweise und Berichtspflichten sollten EU-weit vereinheitlicht und über einen EU-weiten digitalen One-Stop-Shop erledigt werden können.
  • Weiterhin muss für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit durch frühzeitige und vollständige Sekundärrechtsakte geschaffen werden. Hierzu soll beispielsweise zwischen der Veröffentlichung technischer Vorgaben und ihrer verbindlichen Anwendung grundsätzlich ein Vorlauf von mindestens zwölf Monaten liegen.
  • Zudem benötigen Industrie und Handel längere Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, damit bereits produzierte oder rechtmäßig in Verkehr gebrachte Waren auch weiterhin verkauft werden können.
  • Entscheidend ist aus Sicht der DIHK außerdem die vollständige Harmonisierung der Verpackungsregelungen in Europa und die Vereinheitlichung nationaler Sonderregelungen.
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Stand: 16.10.2026