Umwelt
Neue europäische Verpackungsregelungen: DIHK sieht Defizite
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) befürwortet eine europaweit einheitliche und digitale Verpackungsregistrierung, sieht den Entwurf der Durchführungsverordnung zu den Registrierungs- und Berichtsformaten nach Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung aber als zu bürokratisch, zu datenintensiv und nicht ausreichend harmonisiert an.
Sie fordert ein zentrales EU-System mit einheitlichen Regeln, weniger Meldeaufwand und einen stärkeren Fokus auf Praxistauglichkeit für Unternehmen. Die DIHK schlägt insbesondere vor:
- Ein zentrales europäisches EPR-Gateway für Registrierung, Stammdatenpflege und Berichterstattung.
- Once-only-Prinzip: Bereits gemeldete Daten sollen nicht erneut abgefragt werden.
- EU-weit einheitliche Definitionen und Methoden für Datenfelder, Berechnungen und Berichtszeiträume.
- Verzicht auf zusätzliche nationale Registrierungen und Bevollmächtigte, sofern die Pflichten über ein zentrales EU-System erfüllt werden können.
- Beschränkung der Meldepflichten auf tatsächlich erforderliche Daten zur Erreichung der Recyclingziele.
Die IHK Hannover unterstützt eine weitere DIHK-Forderung:
- Einführung europaweit einheitlicher Kleinmengenregelungen und Bagatellschwellen sowie vereinfachter Meldeverfahren für Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen. Dadurch könnte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden werden, ohne die Erreichung der Umwelt- und Recyclingziele wesentlich zu beeinträchtigen.
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Stand: 15.09.2026
