Umwelt
Novelle der Abfallverbringungsverordnung: Ab 21. Mai 2026 gelten neue Regeln
Die neue EU-Verordnung 2024/1157 ändert die Regelungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ab dem 21. Mai 2026 ist unter anderem das neue elektronische System für die Abfallverbringung (DIWASS) zu nutzen. Dies betrifft sowohl Verbringungen mit Notifizierungsverfahren als auch solche mit allgemeinen Informationspflichten.
Die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) ist in Niedersachsen im Wesentlichen zuständig für Abfallverbringungen. Kontakt: NGS mbH, Alexanderstr. 4/5, 30159 Hannover, Tel. 0511 3608-0, E-Mail: tfs@ngsmbh.de
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Stand: 28.04.2026
