Umwelt

DIHK-Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung

Die europäische Verpackungsverordnung 2025/40 - Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) - aktualisiert den Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union. Wesentliche Vorschriften werden im August 2026 wirksam. Ein Merkblatt der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)informiert:
Insgesamt sollen die Verpackungsabfälle in der Europäischen Union deutlich reduziert sowie die Recyclingfähigkeit und die Kreislaufwirtschaft von Verpackungen gestärkt werden. Zum Beispiel werden 40 Prozent der in der Europäischen Union verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des verwendeten Papiers für Verpackungen genutzt. Zur Verringerung von Verpackungsabfällen sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Das pro Kopf anfallende Aufkommen an Verpackungsabfällen gegenüber 2018 soll gesenkt werden.

2030 2035 2040
mind. 5 % mind. 10 % mind. 15 %

Bis zum Ende 2025 müssen außerdem mindestens 65 Prozent des Gewichts der Verpackungsabfälle recycelt werden. Bis Ende 2030 steigen die Gesamtrecyclingziele auf 70 Prozent. Ab 2030 müssen Verpackungen außerdem mindestens zu 70 Prozent aus recycelbaren Materialien bestehen.
Die Verordnung enthält weiterhin Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen. Zudem gelten neue Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und werden neue Ziele für die Wiederverwendung von Verkaufs-, Getränke- und Umverpackungen definiert. In einigen Jahren müssen Verpackungen mit einer harmonisierten, gut lesbaren Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung versehen sein. Die Verordnung gilt unmittelbar. Es wird aber ein Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts erarbeitet.
Das DIHK-Merkblatt informiert über die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.
Stand: 03.06.2026