KfW fördert energieeffiziente Heizungen von Unternehmen
Die KfW fördert weiterhin mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent Grundförderung den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze. Für elektrische Wärmepumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Für die Maßnahmen in Wohngebäuden sind die Fördersätze erheblich höher.
Zu den geförderten Maßnahmen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG), deren Förderrichtlinie von 2024 bis Ende 2030 gilt, gehören unter anderem auch der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen und Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht.
Weitere Informationen zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522) erhalten Sie beim KfW-Dialogcenter: (0800) 539 9013
Stand: 27.10.2025
