Energie

Bundeswirtschaftsministerium legt Industriestrompreiskonzept vor

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im November 2025 einen Konzeptentwurf für einen Industriestrompreis vorgelegt, der ab 2026 geplant ist.
Der Industriestrompreis wird sehr wahrscheinlich rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die Kompensation soll nur stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb mit einem erheblichen Abwanderungsrisiko unterstützen.
Begünstigt werden sollen daher Unternehmen, die den Wirtschaftssektoren der Teilliste 1 des Anhangs I der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) zuzurechnen sind - Wirtschaftszweige mit erheblichem Verlagerungsrisiko (Europäische Kommission: Leitlilien für staatliche Klima-, Umweltschutz-Energiebeihilfen 2022)
Erforderlich ist außerdem, dass mindestens 50 Prozent des Beihilfebetrags in neue oder modernisierte Anlagen für erneuerbare Energien, Energiespeicher, Verbesserungen der Energieeffizienz etc. investiert werden. Die Maßnahme muss grundsätzlich innerhalb von 48 Monaten nach Gewährung der Beihilfe umgesetzt werden.

Stand: 16.04.2026