Geothermie in Deutschland: Neues Gesetz soll den Ausbau fördern
Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Geothermie, von Wärmepumpen und von Wärmespeichern optimiert werden.
Der neue Koalitionsvertrag 2025 zielt darauf ab, die Potenziale der erneuerbaren Energien, auch der Geothermie, noch stärker zu nutzen. Schnellstmöglich sind ein Geothermie-Beschleunigungsgesetz und geeignete Instrumente zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos auf den Weg zu bringen.
Nach Berechnungen des Bundesverbands Geothermie kann die geothermische Wärmeproduktion bis zu 25 Prozent des Nutzwärmebedarfs der Industrie decken. Ziel ist es auch, bis 2030 die Anzahl geothermischer Projekte wesentlich zu erhöhen. Damit soll ein Impuls gegeben, die Technologie weiterentwickelt sowie ein Markt für die Nutzung der Erdwärme bereitet werden.
Die Errichtung und der Betrieb von Geothermieanlagen sind nach dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz bis zum Erreichen der Netto-Treibhausgasneutralität 2045 im überragenden öffentlichen Interesse. Sie sollen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
Stand: 06.10.2025