KfW-Gründungsmonitor: Gründende in Deutschland werden jünger
Deutschlands Gründerinnen und Gründer werden jünger: insgesamt lag deren Durchschnittsalter im Jahr 2025 bei 34,2 Jahren – nochmals leicht niedriger als im Vorjahr mit 34,4 Jahren. Der Anteil der Gründerinnen und Gründer unter 30 Jahren lag im vergangenen Jahr bei 40 Prozent. Im Vergleich dazu waren 2002 waren nur 30 Prozent der Gründerinnen und Gründer unter 30 Jahre alt, 2020 waren es 32 Prozent. Mehr als ein Fünftel der jungen Gründerinnen und Gründer startete 2025 sogar aus dem Studium heraus. Das sind Ergebnisse des jährlich erscheinenden KfW-Gründungsmonitors, der sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Vorhaben berücksichtigt.
Auch der Gründergeist ist demzufolge unter jungen Menschen am stärksten ausgeprägt. Auf die Frage, ob sie – unabhängig von ihrer aktuellen persönlichen Situation – lieber angestellt oder selbstständig wären, antworteten 36 Prozent der Befragten unter 30 Jahren, dass sie lieber selbstständig wären. Das waren mehr als in jeder anderen Alterskohorte. Im Durchschnitt über alle Altersgruppen präferieren nur 26 Prozent der Bevölkerung die Selbstständigkeit.
Die auf den ersten Blick hohe Zahl bei den Jüngeren kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch bei ihnen die Gründungspräferenz schon einmal höher lag. Vor 25 Jahren etwa zog demnach noch die Hälfte der Unter-30-Jährigen die Selbstständigkeit einem Angestelltenverhältnis vor. In der Tendenz hat die (zunächst theoretische) Präferenz für eine Selbstständigkeit in den vergangenen Jahren abgenommen.
Insgesamt stieg die Gründungstätigkeit im vergangenen Jahr an. Es gab rund 690.000 Gründerinnen und Gründer – nach 585.000 im Jahr zuvor. Die positive Entwicklung wurde dabei maßgeblich durch Nebenerwerbsgründungen getrieben. Es gab 483.000 Nebenerwerbsgründungen, im Jahr 2024 waren es 382.000. Dagegen veränderte sich die Zahl der Gründungen im Vollerwerb kaum und lag bei 206.000. Seit der Jahrtausendwende ist die Zahl der Gründungen in Deutschland aber deutlich gesunken, 2002 etwa gab es noch rund 1,5 Millionen Existenzgründungen.
Weitere zentrale Ergebnisse des KfW-Gründungsmonitors im Überblick:
- Der Anteil der Gründerinnen lag 2025 bei 35 Prozent, somit einen Prozentpunkt niedriger als 2024 – und unter dem langjährigen Durchschnitt von 39 Prozent. Der Rückgang resultierte maßgeblich aus den Vollerwerbsgründungen, bei denen der Gründerinnenanteil von 33 Prozent auf 27 Prozent einknickte. Bei den Nebenerwerbsgründungen blieb der Gründerinnenanteil stabil zum Vorjahr bei 38 Prozent.
- 34 Prozent der Gründerinnen und Gründer im Jahr 2025 hatten eine Einwanderungsgeschichte. Das heißt, sie selbst oder beide Elternteile sind seit 1950 nach Deutschland eingewandert. Damit gründeten Personen mit Einwanderungshistorie relativ zu ihrem Bevölkerungsanteil überproportional häufig.
- Im Jahr 2025 bauten 44 Prozent der Existenzgründungen auf digitale Angebote – ein neuer Rekordwert. Kundinnen und Kunden müssen also digitale Technologien einsetzen, um die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens nutzen zu können. Ein Jahr zuvor waren es 36 Prozent. Der Trend zu digitalen Angeboten nimmt seit Jahren kontinuierlich zu.
- Gründungsform: 86 Prozent der Gründungen waren Neugründungen. Derivative Gründungen, also Existenzgründungen, die auf bereits bestehenden Unternehmen aufbauen, waren mit 14 Prozent dementsprechend selten.
KfW-Gründungsmonitor 2026:
Gründungstätigkeit in Deutschland: Trend zum Nebenerwerb verfestigt sich, junge Erwachsene prägen Gründerlandschaft
Gründungstätigkeit in Deutschland: Trend zum Nebenerwerb verfestigt sich, junge Erwachsene prägen Gründerlandschaft
Zum Datenhintergrund:
Der KfW-Gründungsmonitor ist eine repräsentative, seit dem Jahr 2000 jährlich durchgeführte Bevölkerungsbefragung zum Gründungsgeschehen in Deutschland. Im Jahr 2025 haben dafür 50.000 Menschen telefonisch oder online den Fragebogen beantwortet. Der Begriff Gründerinnen und Gründer ist dabei breit definiert: Dazu zählen Menschen, die sich im Voll- oder Nebenerwerb, freiberuflich oder gewerblich, per Neugründung oder Übernahme selbstständig gemacht haben.
Stand: 22.05.2026
