Digi-Breakfast: Aufzeichnung „Digitalisierung der Verwaltung in Niedersachsen“
Im Mittelpunkt des zehnten Digi-Breakfast am 13. Februar 2026 stand die Bedeutung einer digitalen und leistungsfähigen Verwaltung für die Unternehmen. Die niedersächsische Landesregierung hat dafür zentrale Digitalisierungsaufgaben im Innenressort gebündelt.
Die neue Digitalisierungsstaatssekretärin Anke Pörksen verantwortet die Bereiche Digitalisierung, IT-Gesamtsteuerung, -Sicherheit und -Infrastruktur und treibt gemeinsam mit den Ressorts und der Staatskanzlei die Beschleunigung der digitalen Transformation voran.
Sie gab Einblicke in die aktuellen Herausforderungen und Prioritäten - und zeigte auf, warum Digitalisierung eine zentrale Querschnittsaufgabe der gesamten Landesregierung ist.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Jakob Jagau (Digital Mindset GmbH) und von Christian Grascha (IHK Hannover).
Ihre Fragen während der Veranstaltung
Die während des Digi‑Breakfasts offen gebliebenen Fragen wurden im Nachgang von Anke Pörksen und ihrem Team beantwortet und stehen hier im Frage‑Antwort‑Format zur Verfügung.
Gibt es „Quick Wins“, die bereits umgesetzt wurden?
Leider geht es nicht so schnell mit den Quick Wins in der Digitalisierung. Wir sind in vielen Bereichen auf einem guten Weg aber noch nicht am Ziel. Erfolgreich gestartet ist im Januar das Projekt AEGIS, das ist aber kein schneller Gewinn, daran wurde zwei Jahre intensiv gearbeitet. Jetzt ist der Schutzschirm aber aufgespannt und wird sukzessive erweitert.
Thema Ausschreibungen für Leistungsumfänge der Verwaltung: Werden Ausschreibungen künftig häufiger so gestaltet, dass auch mittelständische IT-Unternehmen aus Niedersachsen zum Zuge kommen?
Das Land Niedersachsen gestaltet seine IT-Beschaffung strikt nach den Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts. Eine Bevorzugung bestimmter Unternehmen, etwa aufgrund eines niedersächsischen Unternehmenssitzes, ist rechtlich nicht zulässig. Entscheidend für den Zuschlag ist zum einen, dass ausschließlich geeignete und leistungsfähige Unternehmen beauftragt werden dürfen, und zum anderen, dass stets das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen ist. Diese Grundsätze sind verbindlich und steuern jede Vergabeentscheidung. Gleichzeitig ist es unser Anspruch, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen aus Niedersachsen im rechtlich zulässigen Rahmen einzubinden. Deshalb prüfen wir bei jeder Ausschreibung, wie Leistungen so gestaltet werden können, dass KMU realistische Teilnahmechancen erhalten. Ein wichtiges Instrument ist hierbei die sog. Losaufteilung, also die fachliche oder mengenmäßige Unterteilung größerer Auftragsvorhaben in mehrere kleinere Teilaufträge.
Die jüngste Aussage der Digitalstaatssekretärin bezog sich ausschließlich auf den Dienstleistungsrahmenvertrag des Landes Niedersachsen. Dieser Vertrag bildet jedoch nur einen Teil unseres breiten Beschaffungsportfolios ab. Insgesamt arbeitet das Land mit einer Vielzahl unterschiedlicher Partnerunternehmen zusammen. Beim genannten Dienstleistungsrahmenvertrag, der die Bereiche System- und Anwendungssoftwareentwicklung, Betriebsunterstützung sowie Projektsteuerung und IT Beratung abdeckt, hat sich das Land Niedersachsen bewusst für ein Generalunternehmermodell entschieden. Hintergrund ist der bundesweit sehr stark umkämpfte Markt für qualifiziertes IT-Dienstleistungspersonal.
Um für die Landesverwaltung zügig und zuverlässig die besten verfügbaren Ressourcen sichern zu können, ist eine gewisse Größe und Struktur des Vertragspartners erforderlich. Generalunternehmer können Leistungen bedarfsgerecht, flexibel und schnell bereitstellen, weil sie auf ein breites Netzwerk an Unterauftragnehmern zugreifen können. Sie übernehmen dabei eine orchestrierende Rolle, die besonders bei heterogenen und umfangreichen Bedarfen notwendig ist. Zudem verfügen viele größere IT-Konzerne über eigene rechtlich selbständige Niederlassungen in Niedersachsen. So betreiben sowohl Bechtle als auch Computacenter Standorte in Hannover. Die Muttergesellschaften sitzen zwar in anderen Regionen, allerdings erfolgt ein Großteil der Leistungserbringung durch Teams, die tatsächlich in Niedersachsen ansässig sind. Eine formale regionale Bevorzugung wäre vergaberechtlich unzulässig. Tatsächliche Regionalität ergibt sich aber häufig durch die Niederlassungsstrukturen. Für kleinere Beschaffungen bis 100.000 Euro netto nutzt das Land darüber hinaus die vergaberechtlich zulässige Möglichkeit, mehrere geeignete Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe aufzufordern. In diesem Rahmen werden regelmäßig auch niedersächsische KMU eingeladen.
Unternehmen, die grundsätzlich Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Land haben, können sich jederzeit unter einkauf@it.niedersachsen.de in die Lieferantenkartei der Zentralen Vergabestelle IT aufnehmen lassen. KMU werden also wo immer rechtlich möglich berücksichtigt, gleichzeitig wird gewährleistet, dass die öffentliche Verwaltung zuverlässig, wirtschaftlich und mit hoher Qualität bei ihren Digitalisierungsvorhaben unterstützt wird.
Ist geplant, Schulen einheitlich mit digitalen Verfahren und Medien auszustatten oder wird dies weiterhin von jeder Schule eigenständig umgesetzt?
In Niedersachsen erhalten im Schuljahr 2026/2027 alle Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs ein digitales Endgerät. Auf Basis einer im Herbst 2025 durchgeführten Erhebung kann die eigenverantwortliche Schule zwischen vier Gerätetypen auswählen. Darüber hinaus erhalten alle Lehrkräfte Niedersachsens ebenfalls im Schuljahr 2026/2027 ein neues digitales Endgerät. Innerhalb einer Schule haben sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler das gleiche digitale Endgerät. Diese Geräte sind in das schulische Mobile Device Management einzubinden. Mit der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) steht allen Schulen ein kollaboratives Lernmanagementsystem zur Verfügung, das auch schulübergreifend landesweit zur Kommunikation und zum Materialaustausch nutzbar ist. Darüber hinaus können Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler über die bundesweite Schnittstelle VIDIS direkt aus der NBC heraus auf Bildungsmedien, OER-Materialien und digitale Schulbücher zugreifen.
Gibt es eine Kooperation oder einen Austausch zum Thema „Best Practice“ mit der Digitalstadt Ahaus (https://digitalstadt-ahaus.de/)?
Ziel wäre es, voneinander zu lernen und dabei auch Steuergelder effizient einzusetzen.
Ziel wäre es, voneinander zu lernen und dabei auch Steuergelder effizient einzusetzen.
Eine engere Kooperation mit der Digitalstadt Ahaus gibt es bisher noch nicht. Wir sind dafür aber sehr offen und werden sicher den Kontakt suchen. Es wäre prima, wenn wir dabei gute Ideen zum Nachnutzen von gut funktionierenden Digitallösungen mitnehmen könnten.
Stand: 19.02.2026
