Kontakt
Suche
Suche verlassen
Suchbegriff
Menü
Über uns
Ansprechpersonen
Service
Presse
Veranstaltungen
Newsletter
Karriere
Kontakt
english
https://www.ihk.de/hannover/ihk-hannover-in-leichter-sprache-5266498
Die IHK Hannover setzt in einer bundesweiten Aktion mit ihrem demonstrativ gekürzten Logo ein klares Zeichen gegen Spaltung und Ausgrenzung.
Lesen Sie mehr dazu!
Sie befinden sich hier
Home
Branchen
Verkehrsgewerbe
Regeln und Pflichten
Kabotage
Nr. 5228254
Verkehrsgewerbe
Kabotage
Verkehrsgewerbe
Kabotagebeförderungen im Straßenverkehr
Seit Mai 2010 sind die Regelungen über die Kabotage (Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) 1072/2009) in der gesamten EU in Kraft getreten. Somit ist EU-weit einheitlich geregelt, unter welchen Rahmenbedingungen welche Anzahl an Kabotagebeförderungen innerhalb welchen Zeitraumes durchgeführt werden dürfen und wie dies belegt werden muss.
teilen
drucken