Kabotage
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Nr. 5228254
Verkehrsgewerbe

Kabotage

Verkehrsgewerbe
Kabotagebeförderungen im Straßenverkehr

Seit Mai 2010 sind die Regelungen über die Kabotage (Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) 1072/2009) in der gesamten EU in Kraft getreten. Somit ist EU-weit einheitlich geregelt, unter welchen Rahmenbedingungen welche Anzahl an Kabotagebeförderungen innerhalb welchen Zeitraumes durchgeführt werden dürfen und wie dies belegt werden muss.

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Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover

Tel: 0511 3107-0
E-Mail: info@hannover.ihk.de

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Bischofsholer Damm 91
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