Verkehrsgewerbe

Tankstellen: Niedersachsen ahndet Verstöße gegen 12-Uhr-Regel

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat rund 1900 Verwarngelder zu jeweils 55 Euro für Verstöße gegen die 12-Uhr-Regelung an rund 250 Tankstellen verhängt. Es geht um Preiserhöhungen im Monat April, die nicht den Vorgaben des Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) entsprechen. Die Bescheide wurden an die so genannten Preishoheitsinhaber – in der Regel Mineralölkonzerne oder auch freie Tankstellen – verschickt. Damit ahndet Niedersachsen als erstes Bundesland Verstöße gegen die 12-Uhr-Regelung.
Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne: „Mit den Verwarngeldern senden wir das klare Signal, dass Verstöße an den Tankstellen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht akzeptiert werden. Niedersachsen handelt. Das ist auch erst der Anfang. Im nächsten Schritt werden wir jeden Verstoß aus dem Monat Mai mit einem Bußgeld belegen und behalten uns vor, diese Bußgelder in Zukunft weiter nach oben zu skalieren.“
Mit dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG), welches am 1. April in Kraft getreten ist, dürfen Tankstellen die Preise für Kraftstoffe nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Wer gegen diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, handelt nach dem KPAnG ordnungswidrig. Verstöße werden von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt festgestellt und die entsprechenden Daten an die Länder übermittelt. Den Ländern fällt die Aufgabe zu, die Verstöße zu ahnden. Die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten müssen von den Ländern zeitaufwendig aufbereitet und zur Abwicklung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ergänzt werden.
Wirtschaftsminister Tonne sprach sich dafür aus, dass die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zukünftig von einer zentralen Stelle beim Bund übernommen werden sollte. Nur ein zentraler Vollzug durch den Bund ermögliche einen umfassenden Überblick über die bundesweit agierenden Preishoheitsinhaber und ein einheitliches Vorgehen gegen die festgestellten Verstöße.
Das Wirtschaftsministerium fordert außerdem, den Zeitpunkt der Preisanpassung alltagstauglich zu machen. Eine Festlegung auf die Mittagszeit benachteiligt insbesondere mittelständige Unternehmen und Berufstätige. Damit diese realistisch von den günstigeren Preisen profitieren können, sollte der Zeitpunkt auf 20 Uhr am Abend angepasst werden.
Der Minister sprach sich zudem dafür aus, dass der Bund ernsthaft prüfe, ob es auch in Deutschland zu einer Preisobergrenze kommen könne.
Stand: 13.07.2026