Verkehrsgewerbe

Neue LKW Maut in den Niederlanden ab 1. Juli 2026

Ab 1. Juli 2026 führen die Niederlande eine kilometerabhängige LKW‑Maut ein. Die bisherige Eurovignette entfällt. Mautpflichtig sind alle N2-/N3‑Fahrzeuge über 3,5 t, unabhängig vom Herkunftsland. Die Maut gilt auf nahezu allen Autobahnen sowie ausgewählten Provinz‑ und Gemeindestraßen. Damit gilt das System für die überwiegende Mehrheit des gewerblichen Güterverkehrs
Wo wird Maut erhoben?
Die Maut wird auf nahezu allen niederländischen Autobahnen sowie auf ausgewählten Provinz- und Gemeindestraßen fällig. Das bedeutet: Auch regionale Touren im Binnenverkehr können mautpflichtig sein.
Wie wird die Mauthöhe berechnet?
Die Berechnung der Gebühr erfolgt fahrzeugspezifisch nach:
  • technisch zulässiger Gesamtmasse,
  • Euro‑
  • CO₂‑Effizienzklasse.
Emissionsärmere Fahrzeuge zahlen weniger Maut als Fahrzeuge mit einer höheren Emissionsklasse. Weitere Information zur Höhe der Maut finden Sie unter diesem Link.
Einbaupicht einer On Board Unit (OBU)
Die Niederlande setzen bei der Erfassung vollständig auf digitale Technologie. Für die Teilnahme am System ist eine zugelassene On‑Board‑Unit (OBU) verpflichtend.
Wichtig:
  • Die OBU muss immer in Betrieb sein – selbst auf eigentlich mautfreien Straßen.
  • Streckentickets oder Einzellösungen sind nicht vorgesehen.
  • Toll Collect‑OBUs funktionieren nach aktuellem Stand nicht in den Niederlanden.
  • Ab Anfang 2026 können Unternehmen Verträge mit zugelassenen Anbietern abschließen.
Betriebe, die bereits EETS‑fähige OBUs nutzen, sollten frühzeitig klären, ob ihr Anbieter das Niederlande‑Modul integrieren wird.
Befreiungen von der Maut
Eine Befreiung ist derzeit noch nicht beantragbar. Sobald ein Verfahren zur Verfügung steht, wird dies über die niederländische Plattform zur LKW‑Maut veröffentlicht. Für bestimmte Fahrzeuggruppen ist jedoch bereits jetzt eine grundsätzliche Befreiung vorgesehen, darunter:
  • Elektro‑LKW und elektrische Lieferfahrzeuge bis 4.250 kg,
  • Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen,
  • Fahrzeuge mit Ausfuhr‑ oder Überführungskennzeichen,
  • Händlerkennzeichen,
  • Müllfahrzeuge, Kehrmaschinen, Kanalreinigungsfahrzeuge,
  • Wohnmobile
  • Militärfahrzeuge.
Für Fahrzeuge mit niederländischem Kennzeichen wird eine bestehende Befreiung automatisch hinterlegt. Für ausländische Fahrzeuge wird künftig eine manuelle Registrierung erforderlich sein. Aktuell ist dies noch nicht möglich.

Praxisempfehlung für Unternehmen
  • Frühzeitig handeln: Bereits Anfang 2026 werden erste OBU-Verträge möglich sein.
  • Dienstleister informieren: Prüfen Sie frühzeitig, ob bestehende Telematik- oder EETS‑Anbieter die Niederlande‑Maut unterstützen.
  • Fahrzeugdaten vorbereiten: OBU-Registrierung und Mautklassifizierung erfolgen auf Basis der Fahrzeugdokumente.
  • Dispodisposition anpassen: Durch die zusätzlichen Kosten kann die Streckenplanung und Kalkulation betroffen sein.
Stand: 26.01.2026