Verkehrsgewerbe

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Rechtsänderung beseitigt Lücke nach Ausbildungsabschluss

Durch die Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes wurde eine Übergangsregelung geschaffen, nach der Berufskraftfahrer und -fahrerinnen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss sofort weiter gewerbliche Fahrten im Inland durchführen dürfen.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung beziehungsweise der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse endet das Ausbildungsverhältnis. In der Praxis entstand hierdurch das Problem, dass die frischgebackenen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer nach Ausbildungsabschluss - bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises - keinen gültigen Qualifikationsnachweis besaß.
Durch die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat wurde jetzt folgender Satz im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ergänzt:
„Nach Abschluss der Ausbildung dient eine Kopie des Ausbildungsvertrags zusammen mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung für längstens zwei Monate ab dem Tag, an dem die Prüfung bestanden wurde, als Nachweis über das Vorliegen einer Grundqualifikation oder einer beschleunigten Grundqualifikation.“
Durch die Aufnahme des neuen Satzes wird eine rechtssichere und einheitliche Übergangsregelung für den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises geschaffen. Da eine Kopie des Ausbildungsvertrags auch im Rahmen der Ausbildung mitzuführen ist, müssen außer dem Nachweis der bestandenen Prüfung keine zusätzlichen Dokumente ausgestellt oder mitgeführt werden.
Stand: 04.02.2026