BALM Ausbildung Förderprogramm 2025 startet morgen
Äußerst eng getaktet: Logistikunternehmen, die Förderung für Ausbildungsverhältnisse beantragen wollen, können das ab dem 8. Juli 2025 von 9 Uhr an machen. Die Unterlagen sind heute schon verfügbar. Grundsätzlich gilt: Ausbildungsverhältnisse zum 1. August sind noch förderfähig, vor Vertragsschluss muss aber die Bewilligung des BALM vorliegen.
Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat erst am 4. Juli 2025 bekannt gegeben, dass der Start der Förderperiode 2025 im Förderprogramm „Ausbildung“ aufgrund einer sich kurzfristig ergebenden Änderung bei der Haushaltsführung am 8. Juli 2025 startet. Auf die ansonsten übliche zweiwöchige Vorankündigung wurde in diesem Jahr verzichtet.
Der Starttermin am 8. April ist deshalb so wichtig, damit Ausbildungen, die zum 1. August 2025 beginnen sollen, noch förderfähig sind. Denn weiterhin gilt: Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, mit denen erst nach Bewilligung durch das Bundesamt für Logsitik und Mobilität (BALM) begonnen wird. Ein vorläufiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Unternehmen müssen deshalb erst den Antrag beim BALM stellen, anschließend den Bewilligungsbescheid abwarten und erst danach den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu werten.
Laut BALM sollen alle Antragsformulare zunächst leer auf dem Computer abgespeichert werden. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen (über den Menübefehl "Öffnen mit...", ansonsten werden die Dateien ggf. mit der Standard-App des Herstellers des Betriebssystems geöffnet). Die Formulare müssen gemäß den Vorgaben entsprechend ausgefüllt werden. (Formulare sollen nicht online ausgefüllt werden, da es in diesem Fall zu Datenverlusten und/oder Fehlermeldungen kommen kann.)
Die Antragsunterlagen sind ab heute von der BALM-Internetseite abrufbar. Die Unterschrift zum Antrag wird mittels Kontrollformular (Pflichtanlage zum Antrag) geleistet. Außerdem werden Video-Tutorials für die Erstellung eines Erstantrages und Folgeantrages bereitgestellt.
Anträge können ab dem 8. Juli 2025, 9.00 Uhr ausschließlich auf elektronischem Wege im Antragsportal (eService) des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) hochgeladen werden. Dafür ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Deshalb der Rat, diese Registrierung bereits heute durchzuführen, da aufgrund des morgigen Antragsstartes die Server hoch frequentiert sein dürften.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen stehen ab dem 7. Juli zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 1. September 2025. Das Programm kann vor Ablauf des Fristendes geschlossen werden, wenn die für das Programm vorgesehenen Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Deshalb sollte der Antrag so frühzeitig wie möglich gestellt werden.
Der Starttermin am 8. April ist deshalb so wichtig, damit Ausbildungen, die zum 1. August 2025 beginnen sollen, noch förderfähig sind. Denn weiterhin gilt: Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, mit denen erst nach Bewilligung durch das Bundesamt für Logsitik und Mobilität (BALM) begonnen wird. Ein vorläufiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Unternehmen müssen deshalb erst den Antrag beim BALM stellen, anschließend den Bewilligungsbescheid abwarten und erst danach den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu werten.
Laut BALM sollen alle Antragsformulare zunächst leer auf dem Computer abgespeichert werden. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen (über den Menübefehl "Öffnen mit...", ansonsten werden die Dateien ggf. mit der Standard-App des Herstellers des Betriebssystems geöffnet). Die Formulare müssen gemäß den Vorgaben entsprechend ausgefüllt werden. (Formulare sollen nicht online ausgefüllt werden, da es in diesem Fall zu Datenverlusten und/oder Fehlermeldungen kommen kann.)
Die Antragsunterlagen sind ab heute von der BALM-Internetseite abrufbar. Die Unterschrift zum Antrag wird mittels Kontrollformular (Pflichtanlage zum Antrag) geleistet. Außerdem werden Video-Tutorials für die Erstellung eines Erstantrages und Folgeantrages bereitgestellt.
Anträge können ab dem 8. Juli 2025, 9.00 Uhr ausschließlich auf elektronischem Wege im Antragsportal (eService) des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) hochgeladen werden. Dafür ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Deshalb der Rat, diese Registrierung bereits heute durchzuführen, da aufgrund des morgigen Antragsstartes die Server hoch frequentiert sein dürften.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen stehen ab dem 7. Juli zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 1. September 2025. Das Programm kann vor Ablauf des Fristendes geschlossen werden, wenn die für das Programm vorgesehenen Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Deshalb sollte der Antrag so frühzeitig wie möglich gestellt werden.
Stand: 07.07.2025