Bundesamt für Logistik und Mobilität fördert Ausbildungsverhältnisse

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert dreijährige betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum/zur Berufskraftfahrer/-in. Als zuwendungsfähige Kosten werden pro Ausbildungsverhältnis pauschal 50.000 Euro anerkannt. Die Förderhöhe beträgt bei Kleinst- und Kleinunternehmen 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen 60 Prozent und bei anderen Antragsstellern 50 Prozent dieser zuwendungsfähigen Kosten.
Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat erst am 4. Juli 2025 bekannt gegeben, dass der Start der Förderperiode 2025 im Förderprogramm „Ausbildung“ aufgrund einer sich kurzfristig ergebenden Änderung bei der Haushaltsführung am 8. Juli 2025 startet. Auf die ansonsten übliche zweiwöchige Vorankündigung wurde in diesem Jahr verzichtet.

Der Starttermin am 8. Juli ist deshalb so wichtig, damit Ausbildungen, die zum 1. August 2025 beginnen sollen, noch förderfähig sind. Denn weiterhin gilt: Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, mit denen erst nach Bewilligung durch das BALM begonnen wird. Ein vorläufiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Unternehmen müssen deshalb erst den Antrag beim BALM stellen, anschließend den Bewilligungsbescheid abwarten und erst danach den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu werten.

Laut BALM sollen alle Antragsformulare zunächst leer auf dem Computer abgespeichert werden. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen (über den Menübefehl "Öffnen mit...", ansonsten werden die Dateien ggf. mit der Standard-App des Herstellers des Betriebssystems geöffnet). Die Formulare müssen gemäß den Vorgaben entsprechend ausgefüllt werden. (Formulare sollen nicht online ausgefüllt werden, da es in diesem Fall zu Datenverlusten und/oder Fehlermeldungen kommen kann.)

Anträge können seit dem 8. Juli 2025 ausschließlich auf elektronischem Wege im Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) hochgeladen werden. Dafür ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Die Unterschrift zum Antrag wird mittels Kontrollformular (Pflichtanlage zum Antrag) geleistet. Die Antragsfrist endet am 1. September 2025.
Darüber hinaus stellt das BALM Video-Tutorials für die Erstellung eines Erstantrages und Folgeantrages bereit.
Das Programm kann vor Ablauf des Fristendes geschlossen werden, wenn die für das Programm vorgesehenen Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Deshalb sollte der Antrag so frühzeitig wie möglich gestellt werden.
Stand: 08.07.2025