Verkehrsgewerbe

Albanien, Kosovo, Moldawien: Leichteres Umschreiben von Führerscheinen

Durch die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung seit 1. Juni 2022 entfällt die bislang obligatorische theoretische und praktische Führerscheinprüfung bei Führerscheininhabern aus Albanien und Kosovo. Für Führerscheinbesitzer aus Moldawien entfällt nur die theoretische Prüfung.
Die Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung wirken sich auch auf die Anwendung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes aus: Wer vor einem bestimmten Stichtag eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen besessen hat, muss keine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation ablegen:
  • Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse, vor dem 10. September 2008 erteilt;
  • Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse, vor dem 10. September 2009 erteilt.
Für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises, der eine der Voraussetzungen ist, damit der Führerschein gewerblich genutzt werden darf, ist in diesen Fällen dann nur noch eine Weiterbildung von 35 Stunden erforderlich.

Stand: 02.06.2022