G-Klassifizierung des DEHOGA für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen

Seit 2005 vergibt die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung auf freiwilliger Basis Sterne (von einem bis zu fünf Sterne mit vorangestelltem „G“) für qualitätsgeprüfte Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen (Deutsche Klassifizierung; „G-Klassifizierung“). Sie richtet sich an konzessionierte Beherbergungsbetriebe mit mehr als neun Gästebetten und nicht mehr als 20 Gästezimmern, die keinen Hotelcharakter aufweisen und in deren Betriebsname der Begriff „Hotel“ nicht enthalten sein darf. 2011 sind die Kriterien erstmals nach ihrer Einführung überprüft und an die aktuellen Markterfordernisse und Gästeerwartungen angepasst worden. Die aktuell 232 Kriterien in den sechs Bereichen
  • Allgemeine Informationen
  • Empfang und Services
  • Zimmer
  • Gastronomie
  • Freizeit
  • Qualitäts- und Online-Aktivitäten
sind in dem für den Zeitraum 2019 bis 2023 geltenden Kriterienkatalog aufgeführt.

Alle Informationen zur G-Klassifizierung (so u. a. zu den Kriterien, Beantragung mit Erhebungsbogen und Entgelten, Statistik, Beschilderung) finden Sie im Internet unter www.g-klassifizierung.de. An der G-Klassifizierung beteiligen sich bundesweit 561 Betriebe (*: 0; **: 35; ***: 417; ****: 105;*****:4; Stand: Juli 2022). In Niedersachsen gibt es aktuell 36 klassifizierte Betriebe nach der G-Klassifikation (*: 0; **: 2; ***: 30; ****: 4; *****: 0).

An einer Beteiligung an der G-Klassifikation interessierte Betriebe in Niedersachsen können sich direkt wenden an:
DEHOGA Niedersachsen,
Claudia Weiß,
Yorckstr. 3, 30161 Hannover,
Tel. 0511 3370-626,
E-Mail: weiss@dehoga-niedersachsen.de
Stand: 25.07.2024