Infoblatt zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe
In Deutschland sind die Vorschriften zur Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln in der LMIDV (Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel) geregelt. Am 13. Juli 2017 ist diese Vorschrift in Kraft getreten und hat die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) abgelöst, die die Kennzeichnung von Allergenen regelt.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in Zusammenarbeit mit dem Autor, Herrn Thomas Zydeck (Sachverständiger für Betriebs- und Anlagenhygiene)" aus Neuwied, ein aktualisiertes und ergänztes „Infoblatt zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe“ herausgegeben. Die 13 Seiten enthalten zum Beispiel Hinweise zu möglichen Fehlerquellen für Kreuzkontaminationen und zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen.
Inhaltliche Struktur:
- Um was geht es: EU-Lebensmittelinformationsverordnung
- Wer ist betroffen: Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen
- Grundbegriffe: Zutaten, Spuren, Rückstände
- Was ist zu tun: Kennzeichnung konkret – Nicht nur Allergene!
- Umsetzung im Betrieb: 8 Schritte zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung im Gastgewerbe
- Beispiele zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung
- Mündliche Auskunft mit Dokumentation
- Zusammenfassung: Möglichkeiten zur Kennzeichnung
- Allergene: Beschreibung und Produkte
- Zusatzstoffe: Grundlagen und Übersicht
- Kreuzkontamination vermeiden!
- Anlagen:
- Beispiel Allergen-Verzeichnis für die Speisekarte
- Beispiel „Bestellkärtchen“ für Allergiker
- Beispiel für Dokumentation eines Rezepts
- Rechtliche Grundlagen und Quellen
Stand: 10.12.2024