Tourismus

Neue Prüfkriterien für die I-Marke

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Prüfkriterien für die i-Marke, das Qualitätssiegel des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) für Touristinformationen. Insbesondere wird der Prüfkatalog stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Diese Kriterien betreffen die vom Deutschen Tourismusverband zertifizierten und mit einer Lizenz ausgestatteten Touristinformationen, von denen es im Bereich der IHK Hannover 27 gibt.
Unter den zwölf Mindestkriterien, deren komplette Erfüllung Voraussetzung für die Zertifizierung ist, sind zwei Kriterien entsprechend gekennzeichnet,
  • die Gewährleistung eines barrierefreien Zuganges zur Touristinformation (falls aufgrund von baulichen Voraussetzungen, zum Beispiel Denkmalschutz, nicht möglich, die Bereitstellung alternativer und praktikabler Lösungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, und
  • das Vorliegen eines Weiterbildungsnachweises (Kopie/Scan) aus den letzten zwei Jahren von mindestens einem oder einer Mitarbeitenden hinsichtlich der Teilnahme an touristischen Weiterbildungen.
Bei den 40 Qualitätskriterien wird nun unter anderem positiv bewertet:
  • Gebäude und der Außenbereich der Touristinformation machen einen attraktiven Eindruck; Gebäude und Außenbereich sind sauber, gepflegt und einladend gestaltet. Insektenhotels und eine Fassadenbegrünung werden ebenfalls positiv bewertet.
  • Es sind qualitativ hochwertige Fahrradständer für Radreisende in angemessener Anzahl vorhanden. Diese befinden sich in Sichtweite zur Touristinformation.
  • Die Einrichtung, Möblierung und Ausstattung sind einheitlich, funktionell und attraktiv gestaltet. Die Touristinformation ist zudem übersichtlich gestaltet. Idealerweise stammen die Möbel und Einrichtungsgegenstände aus nachhaltiger Produktion oder von einem Hersteller aus Ihrer Region. Alte Möbel die gut aufgearbeitet bzw. in einem guten Zustand sind, werden ebenso positiv bewertet.
  • Die Raumausstattung bzw. die Dekoration stellt einen attraktiven, zeitgemäß gestalteten Bezug zu regionalen Themen bzw. identitätsstiftenden Merkmalen her. Saisonale kulturelle Highlights (Veranstaltungen, Feste, Jubiläen etc.) werden präsentiert. Bitte achten Sie bei den Materialien stets auf eine nachhaltige Produktion.
  • Eine barrierefrei konzipierte Toilette ist in der Touristinformation vorhanden bzw. es wird ein Hinweis gegeben, wo die nächste barrierefrei konzipierte Toilette zu finden ist. Zur Orientierung empfohlen werden die Qualitätskriterien des bundesweiten Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ (siehe: Qualitätskriterien für Rollstuhlfahrer).
  • Auskünfte zu nachhaltigen Tourismusangeboten (z.B. Naturerlebnisangebote, zertifizierte Unterkünfte etc.) werden gegeben. Außerdem können die Mitarbeitenden der Touristinformation über die Schutzgebiete in ihrem Verantwortungsbereich informieren.
  • Auskünfte zu regionalen Erzeugern oder Künstlern im Ort bzw. der Region können gegeben werden. Dazu zählen beispielsweise Bio- oder Bauernhöfe, Bäckereien, die noch selbst backen, regionale Hersteller oder Kunsthandwerker, kleine Manufakturen, etc.
  • Es werden Lademöglichkeiten für E-Bikes und/oder E-Autos im Ort angeboten und aktiv kommuniziert (Aushang, Hinweisschild, auf der Website der Touristinformation). Sofern E-Bikes bspw. aus Sicherheitsgründen nicht aufgeladen werden dürfen, reicht auch ein Hinweisschild zur nächsten Ladestation.
  • Die eigenen Printmaterialien sind überwiegend einheitlich gestaltet, ein Corporate Design ist erkennbar. Bei den eigenen Printmaterialien sollte auf eine nachhaltige Produktion (z.B. aus Druckereien mit Nachhaltigkeitssiegeln) bzw. nachhaltige Materialien geachtet werden.
  • Neben zeitgemäßen Souvenir- und Merchandisingartikeln (zum Beispiel Spiel- und Freizeitartikel, Regenschirm und Schlechtwetterkleidung) werden auch regionale Produkte oder andere touristisch relevante Produkte (zum Beispiel Kartenmaterial, Reiseführer) zum Verkauf angeboten. Die Produkte sollten nach Möglichkeit aus nachhaltiger Produktion stammen und mit nachhaltigen Materialen gefertigt worden sein.
  • Die Touristinformation beschäftigt sich aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeit. Dies kann folgendermaßen nachgewiesen werden:
    • In den strategischen Ausarbeitungen des Tourismusmanagementplans (zum Beispiel Leitbild, Entwicklungskonzept, sonstige Strategiekonzepte) werden konkrete Ziele und Umsetzungs-schritte einer nachhaltigen Ausrichtung des Tourismus formuliert.
    • Es gibt eine Person, die mit dem Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen beauftragt ist.
    • Mindestens ein Mitarbeitender oder eine Mitarbeitende hat nachgewiesenermaßen an einem Nachhaltigkeitsseminar teilgenommen.
Der DTV gewährt einen Übergangszeitraum von drei Jahren, in dem Touristinformationen Zeit haben, sich nachhaltiger aufzustellen.
Details zur Zertifizierung (Vorteile einer Zertifizierung, Schritt für Schritt zur i-Marke, Kriterien für die Grundprüfung, Zusätzliche Qualitätschecks, Preise):
Hier stehen auch die zwölf Mindestkriterien - als Voraussetzung für die drei Jahre lang gültige Zertifizierung mit der i-Marke – und ein Auszug aus den 40 Qualitätskriterien in einem elf Seiten umfassenden Dokument in der seit 1. Januar 2024 geltenden Fassung zum Download i-Marke_Kriterienkatalog_2024_Auszug.pdf (deutschertourismusverband.de) zur Verfügung.
Die Mindestkriterien werden zusammen mit den weiteren 40 Qualitätskriterien alle drei Jahre von einem Fachgremium überarbeitet und den Gästeansprüchen angepasst.
Ergänzende Information:
Deutschlandweit sind 724 Touristinformationen zertifiziert (von laut Deutschem Tourismusverband insgesamt mutmaßlichen 3.815 Touristinformationen), die einen Qualitätscheck durch unabhängige Prüfer bestanden haben. Von den 164 zertifizierten Touristinformationen in Niedersachsen (von laut DTV 353 Touristinformationen auf Grund einer aufwändigen Befragung und Hochrechnungen aus dem Jahr 2018) entfallen 27 auf den Bereich der IHK Hannover. Diese Touristinformationen befinden sich überwiegend in kommunaler Trägerschaft, werden aber auch durch kommunale oder regionale Tourismus-GmbHs geführt oder durch touristische Dienstleister administriert. Neben den als Kurorte und Heilbäder hochprädikatisierten Orten befinden sich darunter auch weitere staatlich anerkannte Tourismusorte wie Erholungsorte, Luftkurorte oder Ausflugsorte, aber auch sonstige touristisch geprägte und aktive Städte und Gemeinden.

Stand: 02.04.2024