Webinar informiert über Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen – wie Mobiltelefone, Geldautomaten, Online-Shops sowie Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen – barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung im digitalen Bereich zu verbessern.
Sven Niklas, Referent für digitale Barrierefreiheit in der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und selbst Muttersprachler in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Deutscher Lautsprache gibt in einem kostenfreien Webinar am 16. September 2025 von 10 bis 11.30 Uhr eine umfassende Einführung in die neuen gesetzlichen Anforderungen und Lösungsvorschläge für die erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen. Das Webinar findet als Kooperationsveranstaltung der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern statt.
Anmeldungen sind möglich unter Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Stand: 14.07.2025