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Göttingen: Erste Quartiersgemeinschaft Niedersachsens startet

Der Rat der Stadt Göttingen hat am 16. Februar 2024 die Quartierssatzung Weender Straße / Kornmarkt einstimmig beschlossen. Damit geht in Göttingen am 1. April 2024 die erste Quartiersgemeinschaft an den Start, die auf dem Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) basiert.
Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in dem abgegrenzten Innenstadt-Quartier investieren in den kommenden fünf Jahren eine knappe Million Euro in mehrere Handlungsfelder, um die Göttinger City attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.
Das als Anlage 3 der Satzung beigefügte Handlungskonzept für das NQG-Quartier Weender Straße / Kornmarkt Göttingen des Fördervereins Weender Straße / Kornmarkt e. V. in aktueller Fassung vom 12. Dezember 2023, das den Maßnahmen- und Finanzierungsplan inkl. der weiteren Punkte Ausgangssituation, Zielsetzungen, Gebietsgrenzen, geplante Geltungsdauer und Handelnde Akteure enthält, ist sehr durchdacht und differenziert ausgearbeitet und so konzipiert, dass die Innenstadt des Oberzentrums Göttingen und hier insbesondere die im abgegrenzten NQG-Gebiet gelegenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die dort tätigen Gewerbetreibenden und Freiberuflerinnen und Freiberufler und in weiteren Wirtschaftsbereichen wie dem Handwerk aktiv Tätigen sowohl kurzfristig, als auch mittel- und langfristig Vorteile aus den Wirkungen der vorgestellten Maßnahmen werden ziehen können. Die auf Kooperation ausgelegten Maßnahmen können zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit von Stadt Göttingen, Pro City und der Quartiersgemeinschaft des abgegrenzten NQG-Quartiers, dem Förderverein Weender Str. / Kornmarkt e.V., führen. Die Bausteine des Maßnahmenplans in den fünf Investitionsfeldern sind sehr zielführend zur auch nachhaltigen Stärkung des Quartiers und seiner zukunftsorientierten Weiterentwicklung, aber auch der gesamten Innenstadt Göttingens.
Die beschlossene Quartierssatzung „Weender Straße / Kornmarkt“ enthält neben einer Präambel formal mit den sechs Paragrafen für die Themen § 1 Geltungsbereich; § 2 Aufwertungsmaßnahmen, Kosten, Mittelverwendung; § 3 Abgabenerhebung; § 4 Verteilungsmaßstab und Verteilungsschlüssel; § 5 Abgabenpflichtige und Ausnahmen von der Abgabepflicht sowie § 6 Geltungsdauer die wesentlichen im § 9 NQG genannten Inhalte.
Einzelne Fakten im Überblick:
  • Quartiersgemeinschaft: Förderverein Weender Straße / Kornmarkt e. V.
  • Abgrenzung Quartier: Zusammenhängender Straßenabschnitt in der A-Lage Göttingens (Grenze im Norden: Jüdenstraße/Stumpfebiel; Süden: Groner Straße/Lange-Geismar-Straße)
  • Aufwertungsmaßnahmen in fünf Investitionsfeldern:
    • Wohlfühlatmosphäre im öffentlichen Raum
    • Kunden- und Besucherservices
    • Veranstaltungen und Inszenierung
    • Innenstadt- und Quartierswerbung
    • Quartiersmanagement
  • Geplante abgabenrelevante Gesamtkosten: 997.790 Euro (für Maßnahmen: 883.000 Euro; Finanzreserve: 10 % (88.300 Euro) und Verwaltungskostenpauschale: 3 % (26.490 Euro))
  • Neuberechnung der Gesamtkosten anhand vorläufiger Abgabenberechnung auf Basis „Orientierung der Bemessung des angemessenen Teils an 15 % des Einheitswertes, oder, sofern ein Grundsteuerwert festgestellt ist, an einem entsprechenden Teil dieses Wertes“: 952.930 Euro (inkl. Finanzreserve: 10 % und Verwaltungskostenpauschale: 3 %).
  • Inkrafttreten der Satzung: 01.04.2024
  • Dauer: 5 Jahre
  • Verteilungsmaßstäbe und Verteilungsschlüssel“: Als Verteilungsmaßstäbe wurden die „Grundstücksfläche“ und die „Grundstückslänge an der Erschließungsanlage (§ 127 Abs. 2 BauGB)“ gewählt im Verhältnis (=Verteilungsschlüssel) 50:50.
  • Widerspruchsquorum: Widersprüche von 18,84 % der (Mit)Eigentümer:innen von Grundstücken im Quartier, deren Gesamtfläche 23,13  der Gesamtgrundstücksfläche im Quartier beträgt.
Beschlussvorlage zur Satzung über die Festlegung des Quartiers „Weender Straße / Kornmarkt“ nach dem Niedersächsischen Quartiersgesetz sowie Satzung über die Festlegung des Quartiers „Weender Straße / Kornmarkt“ nach dem Niedersächsischen Quartiersgesetz
Hinweise: Das Göttinger Quartier gehörte zu den 13 prämierten Pilot-Quartiersgemeinschaften, die sich 2021 erfolgreich am Wettbewerb des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Förderung der Initiativen in der Startphase mittels einer Anschubfinanzierung beteiligt hatten (in 2021 und 2022 insgesamt 15 Quartiersgemeinschaften).
Am 24.10.2023 erfolgte die Bekanntmachung bzw. die Auslegung der Quartierssatzung (bis zum 22.12.2023). Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat auch die IHK Hannover eine Stellungnahme abgegeben.
Quartiersgemeinschaften nach dem Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) sind in einzelnen anderen Bundesländern und international als Business Improvement Districts (BID) bekannt, in manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen unter dem Begriff ISG, in Schleswig-Holstein als PACT, in Hessen als INGE.
Die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern haben einen IHKN-Leitfaden zum Niedersächsischen Quartiersgesetz (Business Improvement Districts; Dezember 2021) IHKN LQG-Leitfaden 01.cdr (ihk-n.de) verfasst.
Stand: 28.02.2024