Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Marktüberwachung und FAQs
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Apps, Online-Shops, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie technische Geräte wie Smartphones oder E-Books. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zu verbessern.
Unterstützungsangebote der Bundesfachstelle Barrierefreiheit - jetzt auch branchenspezifische FAQs
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Unternehmen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung des BFSG. Besonders hilfreich ist die FAQ-Sammlung, die inzwischen auch nach Branchen gegliedert ist. So finden Unternehmen gezielt Informationen zu den Anforderungen in ihrem Bereich. Die FAQ-Sammlungen sind für folgende Anwendungsbereiche verfügbar:
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Bankdienstleistungen
- Versicherungen
- Immobilien
- Tourismus
- E-Books
Webinar-Termine
Am 16. September findet ein Info-Webinar der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) in Kooperation mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit statt. Zur Anmeldung: Webinar zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat darüber hinaus eine Webinar-Reihe zum Schwerpunkt E-Commerce mit verschiedenen Videobausteinen initiiert. Diese finden Sie hier: Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Webinar-Reihe BFSG 2025
Marktüberwachung
Die Bundesländer sind in einem Staatsvertrag übereingekommen, die Marktüberwachung zu zentralisieren. Für die Kontrolle der Einhaltung des BFSG ist die neue „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) mit Sitz in Magdeburg vorgesehen. Der Staatsvertrag wurde bereits von allen 16 Bundesländern unterzeichnet, allerdings steht die Ratifizierung in einigen Ländern noch aus.
Die MLBF existiert noch nicht formal und hat bislang auch noch keine eigene Website. Übergangsweise hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt eine Seite eingerichtet und stellt dort eine Kontaktmöglichkeit sowie weitere Informationen zur Verfügung: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Stand: 14.07.2025