Weiterbildung
Veranstaltungsfachwirt/-in (geprüfte/-r)
Warum sollten Sie sich zum geprüften Veranstaltungsfachwirt / zur geprüften Veranstaltungsfachwirtin fortbilden?
Fachwirte sind als erfahrene Praktiker aufgrund der betrieblichen Tätigkeiten und ihrer vertieften theoretischen Kenntnisse in allen Bereichen der Veranstaltungsbranche einsetzbar.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
Ebenso sind Qualifikationen zu prüfen, die in Unternehmen und Institutionen ausgeführt werden, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Geprüfte Veranstaltungsfachwirte sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können:
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
Ebenso sind Qualifikationen zu prüfen, die in Unternehmen und Institutionen ausgeführt werden, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Geprüfte Veranstaltungsfachwirte sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können:
- Messen und Ausstellungen,
- Kongresse und Tagungen,
- Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen,
- Marketing-Events.
Zulassungsvoraussetzungen
Bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, sollte Ihre Zulassung bei der IHK Hannover geprüft werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die Ablegung des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a. genannten Aufgaben haben.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
Schriftliche Termine Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”
|
Prüfungstermin
|
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
|
|
|---|---|---|---|
| Frühjahr 2026 | 25.03.2026 | 10.12.2025 | 21.01.2026 |
| Herbst 2026 | 21.10.2026 | 08.07.2026 | 19.08.2026 |
| Frühjahr 2027 | 17.03.2027 | 02.12.2026 | 13.01.2027 |
| Herbst 2027 | 13.10.2027 | 30.06.2027 | 11.08.2027 |
Schriftliche Termine Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
|
Prüfungstermin
|
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
|
|
|---|---|---|---|
| Frühjahr 2026 | 15./16.04.2026 | 10.12.2025 | 21.01.2026 |
| Herbst 2026 | 26./27.10.2026 | 08.07.2026 | 03.08.2026 |
| Frühjahr 2027 | 14./15.04.2027 | 02.12.2026 | 20.01.2027 |
| Herbst 2027 | 25./26.10.2027 | 30.06.2027 | 02.08.2027 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und betragen zurzeit:
362,- Euro für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und
429,- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
362,- Euro für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und
429,- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
Stand: 11.06.2026
