Weiterbildung

Veranstaltungsfachwirt/-in (geprüfte/-r)

Warum sollten Sie sich zum geprüften Veranstaltungsfachwirt / zur geprüften Veranstaltungsfachwirtin fortbilden?

Fachwirte sind als erfahrene Praktiker aufgrund der betrieblichen Tätigkeiten und ihrer vertieften theoretischen Kenntnisse in allen Bereichen der Veranstaltungsbranche einsetzbar.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
Ebenso sind Qualifikationen zu prüfen, die in Unternehmen und Institutionen ausgeführt werden, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Geprüfte Veranstaltungsfachwirte sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können:
  • Messen und Ausstellungen,
  • Kongresse und Tagungen,
  • Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen,
  • Marketing-Events.

Zulassungsvoraussetzungen

Bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, sollte Ihre Zulassung bei der IHK Hannover geprüft werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • die Ablegung des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a. genannten Aufgaben haben.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.

Prüfungstermine

Prüfungstermin
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Frühjahr 2026 25.03.2026 10.12.2025 21.01.2026
Herbst 2026 21.10.2026 08.07.2026 19.08.2026
Frühjahr 2027 17.03.2027 02.12.2026 13.01.2027
Herbst 2027 13.10.2027 30.06.2027 11.08.2027

Prüfungstermin
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Frühjahr 2026 15./16.04.2026 10.12.2025 21.01.2026
Herbst 2026 26./27.10.2026 08.07.2026 03.08.2026
Frühjahr 2027 14./15.04.2027 02.12.2026 20.01.2027
Herbst 2027 25./26.10.2027 30.06.2027 02.08.2027

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und betragen zurzeit:
362,- Euro für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und
429,- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
Stand: 11.06.2026