Personalfachkaufmann/-frau (geprüfte/-r)


Warum sollten Sie sich zum geprüften Personalfachkaufmann/zur geprüften Personalfachkauffrau fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Personalwesen Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Spektrum der Personalarbeit beherrschen. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für Mitarbeiter und Geschäftsführung.
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer/-innen dazu zu befähigen, selbständig alle Personalverwaltungsvorschläge zu bearbeiten und personalpolitische Grundsätze in die tägliche Personalarbeit umzusetzen.

Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter.
Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung sollten Sie daher
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Personalwesen haben.

Prüfungstermine
Prüfungstermin
Überprüfung der
Zulassung bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Nachweis AEVO
16./17.04.2025 25.12.2024 15.01.2025 01.05.2025
29./30.10.2025 09.07.2025 30.07.2025 01.11.2025
15./16.04.2026 21.11.2025 12.12.2025 01.05.2026
28./29.10.2026 08.07.2026 29.07.2026 31.10.2026

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 490,- Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 296,- Euro fällig.
Stand: 12.05.2025