Weiterbildung
Personalfachkaufmann/-frau (geprüfte/-r)
Warum sollten Sie sich zum geprüften Personalfachkaufmann/zur geprüften Personalfachkauffrau fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Personalwesen Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Spektrum der Personalarbeit beherrschen. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für Mitarbeiter und Geschäftsführung.
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer/-innen dazu zu befähigen, selbständig alle Personalverwaltungsvorschläge zu bearbeiten und personalpolitische Grundsätze in die tägliche Personalarbeit umzusetzen.
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer/-innen dazu zu befähigen, selbständig alle Personalverwaltungsvorschläge zu bearbeiten und personalpolitische Grundsätze in die tägliche Personalarbeit umzusetzen.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung sollten Sie daher
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Personalwesen haben.
Präsentation/Fachgespräch - Thema
Das Formular zur Einreichung des Themas erhalten Sie mit der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil (ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn). Informationen zur Themeneinreichung finden Sie unter "weitere Informationen".
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
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Prüfungstermin
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Überprüfung der
Zulassung bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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Nachweis AEVO | |
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| Herbst 2026 | 28./29.10.2026 | 08.07.2026 | 29.07.2026 | 31.10.2026 |
| Frühjahr 2027 | 14./15.04.2027 | 23.12.2026 | 13.01.2027 | 01.05.2027 |
| Herbst 2027 | 25./26.10.2027 | 05.07.2027 | 26.07.2027 | 08.11.2027 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und beträgt zurzeit 511,- Euro.
Stand: 06.10.2026
