Industrietechniker/-in Maschinenbau (IHK)


Warum sollten Sie sich zum Industrietechniker Maschinenbau (IHK)/ zur Industrietechnikerin Maschinenbau (IHK) fortbilden?
Die Qualifikation umfasst die Befähigung, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für technische Problemstellungen in Betrieben unterschiedlicher Größe, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs, entwickeln zu können und dabei die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung im ersten Prüfungsteil „ Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder Mechatronik zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder Mechatronik zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis, oder
  • den Erwerb von mindestens 60 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens einjährige Berufspraxis.
Zum zweiten Prüfungsteil „Anwendungskompetenz Maschinenbau“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • Das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • Im in Absatz 1 Nummer 1 genannten Fall ein Jahr Berufspraxis, in den im Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zum Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ ist zuzulassen, wer die ersten zwei Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen hat, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Die nachzuweisende Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industrietechnikers Maschinenbau (IHK) oder einer Industrietechnikerin Maschinenbau (IHK)k aufweisen.

Schriftliche Termine “Fachübergreifende Qualifikationen” (Teil 1):
Prüfungsturnus*)
Teil 1
Prüfungstermin Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss
zur Erstprüfung
Anmeldeschluss zur
Wiederholungsprüfung
Frühjahr 2025 04.03.2025 30.09.2024 21.10.2024 17.12.2024
Herbst 2025 02.09.2025 07.04.2025 28.04.2025 17.06.2025
Frühjahr 2026 03.03.2026 29.09.2025 20.10.2025 16.12.2025
Herbst 2026 01.09.2026 06.04.2026 27.04.2026 16.06.2026
Frühjahr 2027 02.03.2027 28.09.2026 19.10.2026 15.12.2026
Herbst 2027 07.09.2027 12.04.2027 03.05.2027 22.06.2027
Hinweis:
Mündliche Ergänzungsprüfungen finden ca. 12 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.

*) In Abhängigkeit zur Anmeldeanzahl der Teilnehmenden wird u. U. nur ein Prüfungsturnus
pro Kalenderjahr angeboten (gilt auch für Wiederholungsprüfungen).

Schriftliche Termine “Anwendungskompetenz” (Teil 2):
Prüfungsturnus*)
Teil 2
Prüfungstermin Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss
zur Erstprüfung
Anmeldeschluss zur
Wiederholungsprüfung
Frühjahr 2025 11.-12.03.2025 30.09.2024 21.10.2024 17.12.2024
Herbst 2025 09.-10.09.2025 07.04.2025 28.04.2025 17.06.2025
Frühjahr 2026 10.-11.03.2026 29.09.2025 20.10.2025 16.12.2025
Herbst 2026 08.-09.09.2026 06.04.2026 27.04.2026 16.06.2026
Frühjahr 2027 09.-10.03.2027 28.09.2026 19.10.2026 15.12.2026
Herbst 2027 14.-15.09.2027 12.04.2027 03.05.2027 22.06.2027
Hinweis:
Praktische Prüfungen finden (vorauss.) innerhalb von 3 Tagen nach den schriftlichen Prüfungen statt.

*) In Abhängigkeit zur Anmeldeanzahl der Teilnehmenden wird u. U. nur ein Prüfungsturnus
pro Kalenderjahr angeboten (gilt auch für Wiederholungsprüfungen).

Termine (vorauss.) "Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch" (Teil 3):
Prüfungsturnus*)
Teil 3
Start Projekt
(90 Tage)
Abgabe Projekt Präs./FG Projekt Anmeldeschluss
Frühjahr 2025 06.06.2025 04.09.2025 Mitte Nov. 2025 28.01.2025
Herbst 2025 05.12.2025 05.03.2026 Mitte Mai 2026 29.07.2025
Frühjahr 2026 05.06.2026 03.09.2026 Mitte Nov. 2026 27.01.2026
Herbst 2026 04.12.2026 04.03.2027 Mitte Mai 2027 28.07.2026
Frühjahr 2027 04.06.2027 02.09.2027 Mitte Nov. 2027 26.01.2027
Herbst 2027 10.12.2027 09.03.2028 Mitte Mai 2028 03.08.2027
Hinweis zu Wiederholungsprüfungen (Teil 3-Projektarbeit):
90-tägige Projektarbeiten können nur mit Jahresabstand wiederholt werden
(z. B. Frühjahr 2025/90 Tage -> Wiederholung Frühjahr 2026/90 Tage).
Auf Antrag können verkürzte (30-tägige) Projektarbeiten bereits im folgenden Prüfungsturnus abgelegt werden (z. B. Frühjahr 2025/90-Tage -> Wiederholung Herbst 2025/30 Tage).
Termine (30-tägig): Anmeldeschluss (inkl. Themeneinreichung) 10 Tage nach "Start Projekt (90 Tage)"; Start verkürztes Projekt 30 Tage vor "Abgabe Projekt"; Abgabe & Präs./FG identisch (siehe Tabelle).
*) In Abhängigkeit zur Anmeldeanzahl der Teilnehmenden wird u. U. nur ein Prüfungsturnus
pro Kalenderjahr angeboten (gilt auch für Wiederholungsprüfungen).
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 961,- Euro richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 27.05.2025