Industriemeister/-in Mechatronik (geprüfte/-r)


Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Mechatronik fortbilden?
Die Einführung komplexer mechatronischer Systeme in allen Sparten der Industrie verlangt, nach der Einführung des Ausbildungsberufs Mechatroniker/-in, entsprechende Führungskräfte auszubilden. Der/die Industriemeister/-in ist die klassische Führungskraft zwischen Planung und Ausführung. Die Industriemeisterprüfung zeichnet sich durch einen hohen Bekanntheitsgrad und Akzeptanz aus. Die erfolgreich abgelegte Prüfung öffnet i.d.R. berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.
Ziel der Fortbildung ist es, die Befähigung zu erhalten, in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsabwicklung, der Personalführung und –entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Bitte reichen Sie uns die nötigen Unterlagen frühzeitig, vollständig und fristgerecht (s. unten) ein. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in den in Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik haben und und elektronische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist rechtzeitig vor dem zweiten Prüfungsteil zu erbringen (siehe “Nacheweis AEVO”).

Prüfungstermine

Schriftliche Termine der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen:

Prüfungstermin

Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Frühjahr 2025 29./30.04.2025 07.01.2025 28.01.2025
Herbst 2025 05./06.11.2025 16.07.2025 06.08.2025
Frühjahr 2026 29./30.04.2026 07.01.2026 28.01.2026

Schriftliche Termine der Handlungsspezifischen Qualifikationen:
Prüfungstermin
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Nachweis AEVO
Frühjahr 2025 19./20.05.2025 07.01.2025 28.01.2025 10.03.2025
Herbst 2025 04./05.12.2025 16.07.2025 06.08.2025 25.09.2025
Frühjahr 2026 27./28.05.2026 07.01.2026 28.01.2026 18.03.2026

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit:
435,- Euro für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
432,- Euro für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

Stand: 17.01.2025