Weiterbildung

Industriemeister/-in Mechatronik (geprüfte/-r)

Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Mechatronik fortbilden?
Die Einführung komplexer mechatronischer Systeme in allen Sparten der Industrie verlangt, nach der Einführung des Ausbildungsberufs Mechatroniker/-in, entsprechende Führungskräfte auszubilden. Der/die Industriemeister/-in ist die klassische Führungskraft zwischen Planung und Ausführung. Die Industriemeisterprüfung zeichnet sich durch einen hohen Bekanntheitsgrad und Akzeptanz aus. Die erfolgreich abgelegte Prüfung öffnet i.d.R. berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.
Ziel der Fortbildung ist es, die Befähigung zu erhalten, in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsabwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zum Prüfungsteil der Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zum Prüfungsteil der Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und ein Jahr weitere einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik haben und und elektronische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen (siehe “Nachweis AEVO”).

Prüfungstermine
Schriftliche Termine der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen:

Prüfungstermin

Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Frühjahr 2026 29./30.04.2026 07.01.2026 28.01.2026
Herbst 2026 05./06.11.2026 16.07.2026 06.08.2026
Frühjahr 2027 29./30.04.2027 07.01.2027 28.01.2027
Herbst 2027 21./22.10.2027 01.07.2027 22.07.2027
Schriftliche Termine der Handlungsspezifischen Qualifikationen:
Prüfungstermin
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Nachweis AEVO
Frühjahr 2026 27./28.05.2026 07.01.2026 28.01.2026 18.03.2026
Herbst 2026 23./24.11.2026 16.07.2026 06.08.2026 14.09.2026
Frühjahr 2027 02./03.06.2027 07.01.2027 28.01.2027 24.03.2027
Herbst 2027 29./30.11.2027 01.07.2027 22.07.2027 20.09.2027
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und betragen zurzeit:
457,- Euro für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
464- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
Stand: 22.04.2026