Weiterbildung
Gepr. Industriemeister/-innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk sind qualifizierte industriell-technische Führungskräfte mit erweiterten und vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge.
Schriftliche Termine “Handlungsspezifischen Qualifikationen”:
Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk (geprüfte/-r)
Gepr. Industriemeister/-innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk sind qualifizierte industriell-technische Führungskräfte mit erweiterten und vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zum Prüfungsteil der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
- eine bestandene Abschlussprüfung als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff und Kautschuktechnik oder
- eine bestandene Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- mindestens vier Jahre einschlägige Berufspraxis.
Zum Prüfungsteil der Handlungsspezifischen Qualifikationen ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
- zu den o. a. genannten Voraussetzungen jeweils mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen (siehe “Nachweis AEVO”).
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
Schriftliche Termine “Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen”:
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Prüfungstermin
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Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | 05./06.11.2026 | 16.07.2026 | 06.08.2026 |
| Frühjahr 2027 | 29./30.04.2027 | 07.01.2027 | 28.01.2027 |
| Herbst 2027 | 21./22.10.2027 | 01.07.2027 | 22.07.2027 |
Schriftliche Termine “Handlungsspezifischen Qualifikationen”:
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Prüfungstermin
|
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
|
Nachweis AEVO | |
|---|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | 23./24.11.2026 | 16.07.2026 | 06.08.2026 | 14.09.2026 |
| Frühjahr 2027 | 02./03.06.2027 | 07.01.2027 | 28.01.2027 | 24.03.2027 |
| Herbst 2027 | 29./30.11.2027 | 01.07.2027 | 22.07.2027 | 20.09.2027 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und betragen zurzeit:
457,- Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
464,- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
457,- Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
464,- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
Stand: 12.10.2026
