Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk (geprüfte/-r)
Gepr. Industriemeister/-innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk sind qualifizierte industriell-technische Führungskräfte mit erweiterten und vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter.
Zum Prüfungsteil der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen wird zugelassen, wer
- eine bestandene Abschlussprüfung als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff und Kautschuktechnik oder
- eine bestandene Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- mindestens vier Jahre einschlägige Berufspraxis nachweist.
Zum Prüfungsteil der Handlungsspezifischen Qualifikationen wird zugelassen, wer
- den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat und
- zu den o.a. genannten Voraussetzungen jeweils mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis nachweist.
- Die bestandene Ausbildereignungsprüfung ist bis zum Anmeldeschluss nachzuweisen.
Prüfungstermine
Schriftliche Termine der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen:
Prüfungstermin
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Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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Frühjahr 2025 | 29./30.04.2025 | 07.01.2025 | 28.01.2025 |
Herbst 2025 | 05./06.11.2025 | 16.07.2025 | 06.08.2025 |
Frühjahr 2026 | 29./30.04.2026 | 07.01.2026 | 28.01.2026 |
Herbst 2026 | 05./06.11.2026 | 16.07.2025 | 06.08.2026 |
Schriftliche Termine der Handlungsspezifischen Qualifikationen:
Prüfungstermin
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Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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Nachweis AEVO | |
Frühjahr 2025 | 19./20.05.2025 | 07.01.2025 | 28.01.2025 | 10.03.2025 |
Herbst 2025 | 04./05.12.2025 | 16.07.2025 | 06.08.2025 | 25.09.2025 |
Frühjahr 2026 | 27./28.05.2026 | 07.01.2026 | 28.01.2026 | 18.03.2026 |
Herbst 2026 | 23./24.11.2026 | 16.07.2025 | 06.08.2026 | 14.09.2025 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit:
435,- Euro für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
432,- Euro für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 17.04.2025