Weiterbildung
Schriftliche Termine „Handlungsspezifischen Qualifikationen“:
Industriemeister/-in Elektrotechnik (geprüfte/-r)
Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister Elektrotechnik/ zur geprüften Industriemeisterin Elektrotechnik fortbilden?
In der Industrie ist der Industriemeister die klassische Führungskraft zwischen Planung und Ausführung. Die Industriemeisterprüfung zeichnet sich durch einen hohen Bekanntheitsgrad und Akzeptanz aus. Die erfolgreich abgelegte Prüfung öffnet i.d.R. berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zum Prüfungsteil der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 6 Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zum Prüfungsteil der Handlungsspezifischen Qualifikationen wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den geforderten Praxiszeiten im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Elektrotechnik haben.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen (siehe “Nachweis AEVO").
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
Schriftliche Termine „Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen“:
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Prüfungstermin
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Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | 05./06.11.2026 | 16.07.2026 | 06.08.2026 |
| Frühjahr 2027 | 29./30.04.2027 | 07.01.2027 | 28.01.2027 |
| Herbst 2027 | 21./22.10.2027 | 01.07.2027 | 22.07.2027 |
Schriftliche Termine „Handlungsspezifischen Qualifikationen“:
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Prüfungstermin
|
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
|
Nachweis AEVO | |
|---|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | 12./13.11.2026 | 16.07.2026 | 06.08.2026 | 27.08.2026 |
| Frühjahr 2027 | 25./26.05.2027 | 07.01.2027 | 28.01.2027 | 18.02.2027 |
| Herbst 2027 | 23./24.11.2027 | 01.07.2027 | 22.07.2027 | 18.08.2027 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und betragen zurzeit:
457,- Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” und
464,- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
457,- Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” und
464,- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
Stand: 13.10.2026
