Weiterbildung
Schriftliche Termine Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
Industriefachwirt/-in (geprüfte/-r)
Warum sollten Sie sich zum Industriefachwirt/zur Industriefachwirtin fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits in Industriebetrieben Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Branchenspezialisten zu entwickeln. Industriefachwirte sind aufgrund ihres breit angelegten Wissens befähigt, qualifizierte Sachaufgaben zu erfüllen und Leitungs- und Führungsaufgaben der mittleren Ebene zu übernehmen.
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmenden dazu zu befähigen, eigenständig folgende Funktionen verantwortlich auszuüben:
- Wahrnehmen qualifizierter Sachaufgaben in kaufmännischen Abteilungen
- Erkennen und Beurteilen betrieblicher Gesamtzusammenhänge
- Führung von Mitarbeitern sowie Mitwirken bei der beruflichen Bildung von Mitarbeitern
Zulassungsvoraussetzungen
Bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, sollte Ihre Zulassung bei der IHK Hannover geprüft werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/-s Gepr. Industriefachwirtes/-in haben.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
Schriftliche Termine Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”
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Prüfungstermin
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Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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|---|---|---|---|
| Frühjahr 2026 | 25.03.2026 | 10.12.2025 | 21.01.2026 |
| Herbst 2026 | 21.10.2026 | 08.07.2026 | 19.08.2026 |
| Frühjahr 2027 | 17.03.2027 | 02.12.2026 | 13.01.2027 |
| Herbst 2027 | 13.10.2027 | 30.06.2027 | 11.08.2027 |
Schriftliche Termine Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”
|
Prüfungstermin
|
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
|
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|---|---|---|---|
| Frühjahr 2026 | 30./31.03.2026 | 10.12.2025 | 05.01.2026 |
| Herbst 2026 | 26./27.10.2026 | 08.07.2026 | 03.08.2026 |
| Frühjahr 2027 | 30./31.03.2027 | 02.12.2026 | 05.01.2027 |
| Herbst 2027 | 19./20.10.2027 | 30.06.2027 | 27.07.2027 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und betragen zurzeit:
362,- Euro für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und
429,- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
362,- Euro für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und
429,- Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Stand: 11.06.2026
