Weiterbildung
Fachwirt/-in für Logistiksysteme (geprüfte/-r) - Bachelor Professional in Logistiksysteme
Warum sollten Sie sich zum geprüften Fachwirt für Logistiksysteme / zur geprüften Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits in der Logistik Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Spektrum in der Logistik beherrschen.
Ziel der Fortbildung ist, die Kompetenz zu erlangen, eigenständig und verantwortlich einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess logistisch zu gestalten und zu verbessern und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen, Kunden zu beraten, logistische Anforderungen zu analysieren und zu bewerten, logistische Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren.
Ziel der Fortbildung ist, die Kompetenz zu erlangen, eigenständig und verantwortlich einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess logistisch zu gestalten und zu verbessern und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen, Kunden zu beraten, logistische Anforderungen zu analysieren und zu bewerten, logistische Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Für die Zulassung wird ebenfalls der Nachweis über erbrachten Lernumfang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 332 KB) benötigt. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
a) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Spedition und Logistikdienstleistung oder der Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung,
b) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Industriekaufmanns oder der Industriekauffrau,
c) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und Außenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement,
d) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Schifffahrtskaufmanns oder der Schifffahrtskauffrau oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und eine auf die jeweilige Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten haben. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Präsentation/Fachgespräch - Thema
Das Formular zur Einreichung des Themas erhalten Sie mit der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil (ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn). Informationen zur Themeneinreichung finden Sie unter "weitere Informationen".
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
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Prüfungstermin
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Überprüfung der
Zulassung bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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| Herbst 2026 | 22./23.10.2026 | 02.07.2026 | 23.07.2026 |
| Frühjahr 2027 | 08./09.04.2027 | 17.12.2026 | 07.01.2027 |
| Herbst 2027 | 26./27.10.2027 | 06.07.2027 | 27.07.2027 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und beträgt zurzeit 511,- Euro.
Stand: 06.10.2026
