Weiterbildung
Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (geprüfte/r)
Warum sollten Sie sich zum Gepr. Fachwirt/zur Gepr. Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens tätig sind und Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln. Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Folgende Aufgaben werden definiert:
- Fachkenntnisse im Bereich der Gesundheit und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit.
- Vertiefung betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher Zusammenhänge zur Wahrnehmung von Management- und Führungsaufgaben im Sozial-/Gesundheitswesen
Zulassungsvoraussetzungen
Bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, sollte Ihre Zulassung bei der IHK Hannover geprüft werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen und hier insbesondere Planung, Mitarbeiterführung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungselemente beinhalten.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
| Schriftliche Prüfungstermine |
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss
zur Prüfung |
|
|---|---|---|---|
| Frühjahr 2026 | 23./24.03.2026 | 19.12.2025 | 09.01.2026 |
| Herbst 2026 | 19./20.10.2026 | 17.07.2026 | 07.08.2026 |
| Frühjahr 2027 | 23./24.03.2027 | 18.12.2026 | 08.01.2027 |
| Herbst 2027 | 18./19.10.2027 | 16.07.2027 | 06.08.2027 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und beträgt zurzeit 511,- Euro.
Stand: 04.05.2026
