Weiterbildung
Fachwirt/-in für Marketing (geprüfte/-r) - Bachelor Professional in Marketing
Warum sollten Sie sich zum geprüften Fachwirt für Marketing / zur geprüften Fachwirtin für Marketing - Bachelor Professional in Marketing fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich Marketing Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Spektrum im Marketing beherrschen.
Ziel der Fortbildung ist der Nachweis der notwendigen Kompetenzen, eigenständig und verantwortlich vollständige und bereichsübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich Marketing zu gestalten und zu verbessern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten, Kunden zu beraten, Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen. Dabei werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld berücksichtigt.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Für die Zulassung wird ebenfalls der Nachweis über erbrachten Lernumfang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 332 KB) benöigt. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Marketingkommunikation oder Kauffrau für Marketingkommunikation oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen..
Präsentation/Fachgespräch - Thema
Das Formular zur Einreichung des Themas erhalten Sie mit der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil (ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn). Informationen zur Themeneinreichung finden Sie unter "weitere Informationen".
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
| Prüfungstermin |
Überprüfung der
Zulassung bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | 01./02.10.2026 | 11.06.2026 | 02.07.2026 |
| Frühjahr 2027 | 01./02.03.2027 | 09.11.2026 | 30.11.2026 |
| Herbst 2027 | 30.09./01.10.2027 | 10.06.2027 | 01.07.2027 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und beträgt zurzeit 511,- Euro.
Stand: 06.10.2026
