Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in im Bereich der IT
Warum sollten Sie sich zur/zum Gepr. Berufssepzialist/-in fortbilden?
Die Fortbildung zur Geprüften Berufsspezialisten IT/zum Geprüften Berufsspezialisten IT bietet eine praxisnahe Qualifikation und verbindet technisches Know-how mit betriebswirtschaftlichem Verständnis. Sie eröffnet attraktive Karrierechancen und bereitet gezielt auf Führungsaufgaben und Projektverantwortung vor und macht fit für Zukunftsthemen wie Digitalisierung, IT-Sicherheit und Cloud-Technologien.
Die Fortbildung zur Geprüften Berufsspezialisten IT/zum Geprüften Berufsspezialisten IT bietet eine praxisnahe Qualifikation und verbindet technisches Know-how mit betriebswirtschaftlichem Verständnis. Sie eröffnet attraktive Karrierechancen und bereitet gezielt auf Führungsaufgaben und Projektverantwortung vor und macht fit für Zukunftsthemen wie Digitalisierung, IT-Sicherheit und Cloud-Technologien.
Die Prüfung zur Geprüften Berufsspezialistin/zum Geprüften Berufsspezialist wird in folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Informationssicherheit
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für IT-Beratung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Systemintegration und Vernetzung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Informationssicherheit
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für IT-Beratung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Systemintegration und Vernetzung
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und folgendes nachweist:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Zulassung zur Prüfung können Sie über das Fortbildungsinformationscenter beantragen.
Schriftliche Prüfungstermine
| Prüfungstermin | Überprüfung der Zulassung bis spätestens | Anmeldeschluss zur Prüfung | 
| 18.03.2026 | 10.12.2025 | 07.01.2026 | 
| 16.09.2026 | 10.06.2026 | 08.07.2026 | 
| 18.03.2027 | 10.12.2026 | 07.01.2027 | 
| 13.09.2027 | 07.06.2027 | 05.07.2027 | 
Die Termine der mündlichen Prüfung werden mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung mitgeteilt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 29.10.2025
