Weiterbildung
Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in im Bereich der IT
Warum sollten Sie sich zur/zum Gepr. Berufssepzialist/-in fortbilden?
Die Fortbildung zur Geprüften Berufsspezialisten IT/zum Geprüften Berufsspezialisten IT bietet eine praxisnahe Qualifikation und verbindet technisches Know-how mit betriebswirtschaftlichem Verständnis. Sie eröffnet attraktive Karrierechancen und bereitet gezielt auf Führungsaufgaben und Projektverantwortung vor und macht fit für Zukunftsthemen wie Digitalisierung, IT-Sicherheit und Cloud-Technologien.
Die Prüfung zur Geprüften Berufsspezialistin/zum Geprüften Berufsspezialist wird in folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Informationssicherheit
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für IT-Beratung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Systemintegration und Vernetzung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Informationssicherheit
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für IT-Beratung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Systemintegration und Vernetzung
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Für die Zulassung wir auch auch der Nachweis über erbrachten Lernumfang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 116 KB) benötigt. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Schriftliche Prüfungstermine
| Prüfungstermin | Überprüfung der Zulassung bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung | |
|---|---|---|---|
| Frühjahr 2026 | 18.03.2026 | 10.12.2025 | 07.01.2026 |
| Herbst 2026 | 16.09.2026 | 10.06.2026 | 08.07.2026 |
| Frühjahr 2027 | 18.03.2027 | 10.12.2026 | 07.01.2027 |
| Herbst 2027 | 13.09.2027 | 07.06.2027 | 05.07.2027 |
Die Termine der mündlichen Prüfung werden mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung mitgeteilt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und beträgt zurzeit 435,- Euro.
Stand: 24.04.2026
