Weiterbildung
Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen (geprüfte/-r)
Warum sollten Sie sich zum geprüften Fachwirt/zur geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen fortbilden?
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Positionen auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten in sich verändernden Situationen können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie die sich daraus ergebende Ableitung begründbarer Handlungsschritte,
- Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken,
- Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Führungsgrundsätzen und Kommunikationstechniken,
- Anstoßen der Entwicklung von innovativen Produkten sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung,
- Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden-Leistungsmanagement.
Zulassungsvoraussetzungen
Bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, sollte Ihre Zulassung bei der IHK Hannover geprüft werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben haben.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
| Schriftlicher Prüfungstermin Prüfungsteil A |
Schriftlicher Prüfungstermin Prüfungsteil B |
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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|---|---|---|---|---|
| Frühjahr 2026 | 14.04.2026 | 21.04.2026 | 20.12.2025 | 20.01.2026 |
| Herbst 2026 | 06.10.2026 | 13.10.2026 | 23.06.2026 | 14.07.2026 |
| Frühjahr 2027 | 13.04.2027 | 20.04.2027 | 29.12.2026 | 19.01.2027 |
| Herbst 2027 | 05.10.2027 | 12.10.2027 | 22.06.2027 | 13.07.2027 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover betragen zurzeit:
362,- Euro für den Prüfungsteil A und
429,- Euro für den Prüfungsteil B.
362,- Euro für den Prüfungsteil A und
429,- Euro für den Prüfungsteil B.
Stand: 04.05.2026
