Weiterbildung
Bankfachwirt/-in (geprüfte/-r)
Warum sollten Sie sich zum geprüften Bankfachwirt/zur geprüften Bankfachwirtin fortbilden?
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmenden die notwendigen Qualifikationen besitzen, die sie befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen die Prüfungsteilnehmenden organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
Zulassungsvoraussetzungen
Bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, sollte Ihre Zulassung bei der IHK Hannover geprüft werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungsinformationscenter. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zum Zeitpunkt der Prüfung sollten Sie daher
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Bankkaufmann/-frau oder Sparkassenkaufmann/-frau und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a. genannten Qualifikationen in der Kreditwirtschaft haben.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist nach erfolgter Zulassung über das Fortbildungsinformationscenter möglich.
Prüfungstermine
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Schriftliche
Prüfungstermine |
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung
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| Herbst 2026 | 14./15.10.2026 | 01.07.2026 | 22.07.2026 |
| Herbst 2027 | 04./05.10.2027 | 21.06.2027 | 12.07.2026 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover und beträgt zurzeit 511,- Euro.
Stand: 04.05.2026
